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Plus bei Schlüsselzuweisungen für Stadt und Landkreis Würzburg – Gemischtes Bild bei den Landkreisgemeinden

_„Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Stadt und den Landkreis Würzburg – Langfristige Verbesserung für Kommunen erforderlich!“

Das Finanzministerium hat heute die Informationen über die kommunalen Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2019 bekannt gegeben. Wie der Würzburger Landtagabgeordneter Volkmar Halbleib mitteilt, gibt es für Stadt und Landkreis Würzburg ein deutliches Plus. Für die Stadt Würzburg steigt die Summe der Schlüsselzuweisungen um 7 274 916 Euro auf 52 382 704 Euro, was eine Zunahme von rund 16 Prozent ausmacht. Der Landkreis Würzburg erhält 1 911 908 Euro mehr an Schlüsselzuweisungen, insgesamt 27 597 480 Euro. Das ist ein Plus von fast 7,5 Prozent. „Im Gegensatz zu nahezu allen anderen Leistungen im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen nicht zweckgebunden, sondern stärken die Kommunalfinanzen insgesamt, und die Kommunen können über die Verwendung der Mittel frei entscheiden“, erläutert Landtagabgeordneter Volkmar Halbleib die positive Nachricht zum Jahresbeginn: „Mehr Schlüsselzuweisungen führen zu mehr finanziellem Handlungsspielraum und damit zu mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Stadt und den Landkreis Würzburg.“

 

Für die kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Würzburg ergibt sich ein differenziertes Bild: Insgesamt bleibt die Summe der Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr konstant, es gibt lediglich eine Steigerung von 394 936 Euro auf damit dann insgesamt 33 044 920 Euro für alle Gemeinden. Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen stellt sich aber für die einzelnen Gemeinden des Landkreises Würzburg jedoch ganz unterschiedlich dar:

 

Den größten Zuwachs an Schlüsselzuweisungen erhalten folgende Gemeinden:

• Gemeinde Bergtheim erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1 113 128 Euro, das ist ein Plus von 87 896 Euro (8,6 Prozent).

• Gemeinde Gaukönigshofen erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 832 424 Euro, das ist ein Plus von 224 824 Euro (37 Prozent).

• Gemeinde Gelchsheim erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 257 232 Euro, das ist ein Plus von 81 148 Euro (46 Prozent).

• Gemeinde Geroldshausen erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 446 520 Euro, das ist ein Plus von 92 408 Euro (26 Prozent).

• Gemeinde Helmstadt erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 317 496 Euro, das ist ein Plus von 88 380 Euro (38,6 Prozent).

• Gemeinde Kirchheim erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 430 780 Euro, das ist ein Plus von 187 972 Euro (77,4 Prozent).

• Gemeinde Kleinrinderfeld erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 371 376 Euro, das ist ein Plus von 87 660 Euro (30,9 Prozent).

• Gemeinde Altertheim erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 963 660 Euro, das ist ein Plus von 91 360 Euro (10,4 Prozent).

• Gemeinde Eisenheim erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 568 904 Euro, das ist ein Plus von 91 128 Euro (19 Prozent).

• Gemeinde Reichenberg erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 714 280 Euro, das ist ein Plus von 262 980 Euro (58,3 Prozent).

• Gemeinde Sonderhofen erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 371 712 Euro, das ist ein Plus von 76 148 Euro (25,8 Prozent).

• Gemeinde Veitshöchheim erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1 694 788 Euro, das ist ein Plus von 90 724 Euro (5,7 Prozent).

• Gemeinde Waldbrunn erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 352 816 Euro, das ist ein Plus von 297 500 Euro (537,8 Prozent).

 

Mit zum Teil deutlich weniger Schlüsselzuweisungen müssen folgende Gemeinden auskommen:

• Gemeinde Bütthard erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 188 408 Euro, das ist ein Minus von 90 088 Euro (32,3 Prozent).

• Gemeinde Eisingen erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 855 656 Euro, das ist ein Minus von 91 936 Euro (9,7 Prozent).

• Gemeinde Giebelstadt erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 901 696 Euro, das ist ein Minus von 194 660 Euro (17,7 Prozent).

• Gemeinde Höchberg erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 321 100 Euro, das ist ein Minus von 752 108 Euro (70 Prozent).

• Gemeinde Neubrunn erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 593 744 Euro, das ist ein Minus von 215 552 Euro (26,6 Prozent).

• Stadt Ochsenfurt erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2 085 080 Euro, das ist ein Minus von 59 684 Euro (2,8 Prozent).

• Gemeinde Rimpar erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1 067 400 Euro, das ist ein Minus von 654 148 Euro (38 Prozent).

 

Halbleib: Wir brauchen eine langfristige Verbesserung für die Kommunalfinanzen – Kritik am späten Termin

Landtagsabgeordneter Volkmar Halbleib kritisiert die Staatsregierung aktuell dafür, dass die Schlüsselzuweisungen für das bereits laufende Haushaltsjahr erst Mitte Februar bekannt gegeben werden. Schließlich benötigen die Kommunen Planungssicherheit. „Verantwortlich für diese Verzögerung ist die Staatsregierung, die viel zu spät mit der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts für den Freistaat begonnen hat“, stellt Landtagabgeordneter Volkmar Halbleib fest.

 

„Die höheren Schlüsselzuweisungen liegen zudem“, so die Klarstellung von Halbleib „nicht daran, dass der Freistaat die Kommunen prozentual stärker an seinen Steuereinnahmen beteiligt, sondern ist ausschließlich eine Folge davon, dass die Steuereinnahmen angestiegen sind.“ Deswegen fordert: „Der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund muss schrittweise von aktuell nur 12,75 Prozent auf zumindest 15 Prozent ansteigen, damit mehr Schlüsselzuweisungen in die Haushalte der Städte, Landkreise und Gemeinden fließen können.“ Halbleib weist darauf hin, dass in Bayern die Kommunen mit 12,75 Prozent Anteil an den Steuereinnahmen die niedrigste Steuerverbundquote in ganz Deutschland hat. In Baden-Württemberg etwa liegt der Wert bei deutlich höheren 23 Prozent. Sorgen macht Halbleib vor allem die unzureichende Finanzierung der Bezirke vor allem bei den Sozialleistungen: „Dieses Jahr konnte in Unterfranken eine Erhöhung der Bezirksumlage noch abgewendet werden, aber im nächsten Jahr ist damit zu rechnen und das geht zu Lasten der Kommunen. Deshalb muss der Freistaat den Bezirken stärker unter die Arme greifen.“

 

Kurzerklärung Schlüsselzuweisungen

Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs sind die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Landkreise. Durch sie werden die Steuer- und Umlageeinnahmen aufgabengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen, wie etwa die Soziallasten, berücksichtigt. Die Mittel für die Schlüsselzuweisungen werden dem Kommunalanteil des allgemeinen Steuerverbundes entnommen. Der allgemeine Steuerverbund besteht aus den Anteilen des Landes an der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer plus Gewerbesteuerumlage minus Ausgaben im Länderfinanzausgleich. Von den Schlüsselzuweisungen erhalten 64 Prozent die Städte und Gemeinden und 36 Prozent die Landkreise.

 

Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für die Kommune wird Folgendes gegenübergestellt: auf der einen Seite die im Wesentlichen durch die Einwohnerzahl bestimmte Aufgabenbelastung der Kommune („Ausgangsmesszahl“), und auf der anderen Seite die Steuerkraft („Steuerkraftmesszahl“) der Stadt, der Gemeinde bzw. die Umlagekraft („Umlagekraftmesszahl“) des Landkreises. Übersteigt die „Ausgangsmesszahl“ die „Steuerkraftmesszahl“ bzw. die „Umlagekraftmesszahl“, wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz durch die Schlüsselzuweisungen aufgefüllt, die betreffende Stadt oder Gemeinde, bzw. der betreffende Landkreis erhält Schlüsselzuweisungen.