Soziale Netzwerke

  

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Postitionspapier der GEW Aschaffenburg / Miltenberg

Die Corona Pandemie ist nach wie vor täglich präsent, die Fallzahlen gehen nur sehr langsam zurück, die Impfung kommt, aber auch sie steckt noch in den Startschwierigkeiten. Geschäfte sind weitgehend zu, wo es irgendwie geht sind wir im Homeoffice, die Vorfreude auf Feste und Feiern wird immer größer. Unsere Geduld und Ausdauer wird täglich auf einen Prüfstand gestellt, unser gesellschaftlicher Zusammenhalt ist enorm, Millionen von MitbürgerInnen ertragen die Einschränkungen als Zeichen ihrer Solidarität. Auch die SchülerInnen sind im Homeoffice: sie sind nun schon seit Mitte Dezember im Notbetrieb - und bleiben es auch auf jeden Fall bis zum 14. Februar.

Was kommt danach? SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen benötigen einen festen Fahrplan. Grundgedanke eines jeden Plans ist der demokratische Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Rücksicht auf Risikogruppen, den Blick auch auf das Gesundheitssystem, auf die Intensivstationen und dem Personal, aber auch ein achtsamer Blick auf die Familien sind unablässig.

 

Frühkindliche Bildung / Vorschulalter:

1. Kindergärten müssen ab dem 14. Februar wieder für alle offen sein.

2. Die Gruppen sollen eine feste Gruppengröße von 15 Kindern nicht überschreiten.

3. Alle 20 Minuten für 3 Minuten lüften muss gewährleistet sein.

4. Die ErzieherInnen sollen (bis zu einer baldmöglichsten Impfung) einmal pro Woche eine Schnelltest durchführen.

5. Allen ErzieherInnen muss vom Träger kostenlos täglich eine FFP2 Maske zur Verfügung gestellt werden.

6. Gruppen sollen sich nicht durchmischen. Die Einteilung der Gruppen erfolgt im Schichtbetrieb (vormittags und nachmittags). Die Möglichkeit einer ganztägigen Notbetreuung muss ermöglicht werden.

7. Aufgrund von Personalmangel muss die Betreuungszeit pro Kind reduziert werden können.

 

Grund- und Förderschulen sowie Horte und Mittagsbetreuung:

1. Grund- und Förderschulen müssen ab dem 14. Februar im Wechselbetrieb arbeiten. Die Möglichkeiten hierzu sind vielfältig und müssen jeder Schule selbst überlassen bleiben.

2. Die Klassen dürfen eine feste Klassengröße von 15 Kindern in den Grundschulen und 8 Kindern in den Förderzentren nicht überschreiten. In Förderschulen mit besonderen Erfordernissen muss ggf. eine geringere Höchstgrenze der SchülerInnen pro Klasse von der Schulleitung individuell gestaltet werden können.

3. Nur in Ausnahmefällen soll von einer Schulpflicht (präsenz) auf eine Beschulungspflicht (online) gewechselt werden können. Es entscheidet das jeweilige Schulamt.

4. Es muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass jede SchülerIn in direktem Kontakt zu Lehrkräften steht.

5. Alle Schulleitungen sollen darauf achten, dass Lehrkräfte, deren Unterricht pandemiebedingt entfällt, die anderen Lehrkräfte unterstützen.

6. Die Möglichkeiten des Schichtbetriebs muss von jedem Sachaufwandsträger geprüft werden und wo irgend möglich zur Anwendung kommen.

7. Alle Lehrkräfte sollen (bis zu einer baldmöglichsten Impfung) wöchentlich einen Schnelltest durchführen.

8. Allen Lehrkräfte, ErzieherInnen und pädagogisches Personal in den jeweiligen Einrichtungen muss vom Arbeitgeber kostenlos täglich eine FFP2 Maske zur Verfügung gestellt werden. Es 06. Februar 2021 besteht im gesamten Schulhaus bzw. Hort für alle anwesenden Maskenpflicht. Diese kann nur bei mindestens 2m Abstand (am Sitzplatz) abgesetzt werden.

9. Klassen dürfen sich nicht durchmischen, individuelle Pausen sind unabdingbar.

10. Alle 20 Minuten für 3 Minuten lüften muss gewährleistet sein. Klassenzimmer ohne Fenster sind entweder nicht nutzbar oder müssen mit einem Luftfilter ausgestattet sein.

 

Mittelschulen:

1. Für Mittelschulen gilt analog alles wie zu den Grundschulen.

2. Eine sondere Beachtung sollen hier die DaZ Klassen haben!

3. Abschlussklassen sind in jedem Fall im Regelbetrieb zu führen. Die Klassengröße von 15 ist jeweils absolut zu beachten!

4. Möglichkeiten des Schichtbetriebs sind sorgfältig zu prüfen und wo immer möglich zur Anwendung kommen.

 

Realschulen / Wirtschaftsschulen / Gesamtschulen:

1. Für Real-, Wirtschafts- und Gesamtschulen gilt alles analog wie zu den Mittelschulen.

2. Die Klassengröße ist jeweils absolut zu beachten!

 

Gymnasien:

1. Alle Klassen sollen das Angebot zum Wechselunterricht haben.

2. In den Jahrgangsstufen 6 bis 10 soll es auf einen einfachen Antrag hin die Möglichkeiten zur digitalen Teilnahme am Unterricht geben.

3. Die Klassen 5 sowie Q 11 mit Q 12 sind in jedem Fall im Präsenzunterricht zu führen (Ausnahmen nur bei besonders gefährdeten SchülerInnen möglich). Die Größe der Klassen bzw. Kurse darf 15 nur überschreiten, wenn ausreichend große Klassenzimmer (Abstand!) zur Verfügung stehen.

4. Die Oberstufenphase Q 11 und Q 12 sollen im Regelbetrieb laufen.

5. Analog gilt alles wie zu den Realschulen.

 

Berufsschulen / FOS / BOS / Jungarbeiterklassen u.ä.

1. Berufsschulen sollen in jedem Fall den Wechselunterricht wieder einrichten.

2. Die SchülerInnen sollen selbst entscheiden können, ob sie regelmäßig digital oder in Präsenz am Unterricht teilnehmen möchten.

3. Analog gilt alles weitere wie zu den Gymnasien.

 

Grundsätzlich muss eine Diversität gelebt werden. Dies setzt voraus, dass die Schulgemeinschaft bestehend aus Schulleitung, Lehrpersonal, Hort, Mittagsbetreuung, Eltern und Schüler sich gemeinsam, in Absprache mit dem Sachaufwandsträger, auf einen Plan einigen. Ein besonderes Augenmerk muss auch dem Schulweg gewidmet sein. Überfüllte Busse dürfen nicht sein!

 

Dieser Plan soll mindestens bis Ostern gelten, gegebenenfalls jedoch auch bis zu den Pfingstferien.

 

In den Ferien soll möglichst von allen Jugendämtern, Jugendpflegern, Jugendeinrichtungen usw. ein freizeitpädagogisches Programm angeboten werden.

 

Alle ErzieherInnen und Lehrkräfte sind in der Priorisierung zur Impfung direkt nach dem medizinischen Personal und den Risikogruppen zu berücksichtigen!