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Regionalbudget 2021

Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte ab sofort möglich

SCHWEINFURTER OBERLAND - Die Interkommunale Allianz Schweinfurter OberLand hat sich erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken um ein Regionalbudget beworben. Im Falle einer Bewilligung können im Jahr 2021 Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde, in den Mitgliedskommunen mit insgesamt 100.000 Euro gefördert werden. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

 

Bereits 2020 bewarb sich die Allianz für das Regionalbudget und konnte so 30 Projekte fördern, u.a. öffentliche Bücherschränke in Maßbach, Defibrillatoren im Gemeindegebiet von Thundorf, zwei seniorengerechte „Bänkleswege“ in Rannungen, eine Neuanlage eines Spielplatzes auf dem Vereinsgelände der Eigenheimer Weipoltshausen, ein museumspädagogisches Seminar für den Friedrich-Rückert-Arbeitskreis Oberlauringen oder die Neuanschaffung einer Lichtbalkenanlage für Theateraufführungen der Freien Turner in Schonungen.

 

Der ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz Schweinfurter OberLand ruft nun unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets für das Jahr 2021 auf.

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden können Kleinprojekte, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln, unter Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung. Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen, Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

 

Art und Umfang der Förderung

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR netto nicht übersteigen. Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Anträge können von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie von natürlichen Personen und Personengesellschaften gestellt werden. Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzgl. Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

 

Was gilt es zu beachten?

Förderanfragen müssen bis 22. Februar 2021 bei der zuständigen Stelle, der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach eingereicht sein. Nehmen Sie bitte bei konkreten Projektideen zunächst Kontakt mit dem Management der Allianz Schweinfurter OberLand auf: Hannah-Rabea Grübl, Tel: 09721/509154, Email: info@schweinfurter-oberland.de, www.schweinfurter-oberland.de/regionalbudget-2021/. Das Kleinprojekt muss bis zum 20. September 2021 fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein. Ein Durchführungsnachweis inklusive der Rechnungsbelege muss der verantwortlichen Stelle der Allianz (Verwaltungsgemeinschaft Maßbach) bis zum 01. Oktober 2021 vorgelegt werden.