LANDKREIS KITZINGEN - Auch in diesem Jahr werden wieder Agrarfolien und Pflanzenschutzmittelverpackungen gesammelt. Die Aktion findet vom 23. bis 25. Februar im Kompostwerk Klosterforst statt und richtet sich ausschließlich an landwirtschaftliche Betriebe. Angenommen werden die Abfälle an diesen drei Tagen von 9 bis 17 Uhr. Organisiert wird die Sammlung von den Rücknahmesystemen ERDE und PAMIRA.
Was wird angenommen?
Die Erntekunststoffe können in vier Fraktionen angeliefert werden. Zur ersten Fraktion zählen Silo-Abdeckfolien, Silo-Unterziehfolien sowie Silo-Folienschläuche. In die Fraktion 2 werden Stretch- bzw. Wickelfolien und Netzersatzfolien von Silageballen gezählt. Als dritte Fraktion können auch Ballennetze abgegeben werden. Die Ballennetze sind bereits an der Betriebsstätte in separaten Säcken zu erfassen.
Neu ist, dass nun als 4. Fraktion auch Pressengarne aus Kunststoff angenommen werden. Auch hier gilt: Pressengarne bereits an der Betriebsstätte in separaten Säcken erfassen. Diese vier Fraktionen müssen getrennt voneinander besenrein und frei von Fremdstoffen sein. Außerdem dürfen Folien nicht länger als drei Meter am Stück sein und müssen fest gebündelt angeliefert werden. Bei der Abgabe spielt es keine Rolle, wo diese Kunststoffe gekauft wurden oder welche Marke Sie nutzen.
Rückgabe von Pheromon-Dispensern
Aus dem Obst- und Weinbau werden bei der Sammlung Pheromon-Dispenser kostenfrei angenommen.
Was wird NICHT angenommen?
Nicht angenommen werden verschmutzte Folien, Foliengemische sowie Verfrühungsfolien wie Spargel-, Mulch- und Erdbeerlochfolien. Auch Folien, die mit Fremdmaterialien wie beispielsweise Eisen, Holz oder Reifen vermischt sind, sämtliche Verpackungsfolien, Big-Bags, Planen mit Faserstruktur sowie Luftpolsterfolien müssen abgewiesen werden.
Gebühren bei Anlieferung von Erntekunststoffen
Der erste Kubikmeter (entsprechen 250 Kilogramm) kann ohne eine Kostenberechnung abgegeben werden (=Freimenge). Für größere Mengen wird - nach Abzug der Freimenge - eine Gebühr von 116,30 €/Tonne erhoben. Alle Mengen werden am Kompostwerk eingewogen. Die Gebühr kann sofort gezahlt werden. Alternativ ist eine Überweisung möglich.
Schließen sich mehrere Abfallerzeuger zu einer gemeinsamen Lieferung zusammen, so kann die Freimenge von 250 Kilogramm je Erzeuger abgezogen werden. Voraussetzung ist eine von allen Abfallerzeugern ausgefüllte und unterschriebene Anlieferliste. Diese Liste gibt es zum Herunterladen unter
www.abfallwelt.de/abfaelle/kunststoffabfaelle/folien-und-hohlkoerper/
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Annahmebedingungen für Pflanzenschutzmittelverpackungen
Damit das Rücknahmesystem PAMIRA eine sichere und umweltgerechte Entsorgung und Wiederverwertung der zurückgenommenen Pflanzenschutzmittelverpackungen gewährleisten kann, sind bei der Abgabe einige Vorgaben unbedingt zu beachten: Alle Verpackungen für Pflanzenschutzmittel müssen bei der Abgabe restentleert, sorgfältig ausgespült, offen, trocken und innen und außen sauber sein. Die Verschlussdeckel werden separat angenommen. Behälter mit einem Volumen von über 50 Liter müssen mittig durchtrennt sein. Es werden auch von PAMIRA lizensierte volumenflexible Verpackungen wie Säcke, Beutel und Schachteln aus Kunststoff und Papier angenommen. Die Annahme dieser Verpackungen ist mengenunabhängig und kostenfrei.
Nicht angenommen werden Kanister und Fässer für Motorenöl, Lebensmittel, Stallreiniger oder sonstige, nicht lizensierte Verpackungen.
Bei der Anlieferung werden die Verpackungen durch geschultes Personal geprüft. Sollten die Annahmebedingungen nicht erfüllt sein, müssen Anlieferungen leider zurückgewiesen werden.
Gut zu wissen
Folien und Hohlkörper dürfen mit einer einzelnen Schnur gebunden sein. Die Schnur muss bei Anlieferung nicht entfernt werden.
Entsorgung von weiteren Kunststoffabfällen
Bei der Sammlung am Kompostwerk Klosterforst werden keine weiteren Kunststoffabfälle angenommen. Haushaltsübliche Hartkunststoffabfälle wie beispielsweise leere Baueimer, Kisten, Wassertonnen, Haushaltswannen, Wäschekörbe, Gießkannen, Gartenmöbel und Spielsachen können ganzjährig und kostenfrei am Wertstoffhof des Landkreises im Kitzinger Technologiepark conneKT angeliefert werden. Kanister für Stallreiniger oder ähnliche gewerbliche Anwendungen sind hingegen kein Fall für den Wertstoffhof. Diese entsorgt man fachgerecht über das jeweilige Lizenzsystem (Entsorgungspartner) des Herstellers.
Aktuelle Hygieneregeln beachten!
Auch der Landkreis Kitzingen möchte in jedem Fall vermeiden, dass das Serviceangebot an seinen Entsorgungsanlagen aufgrund von Infektionen oder Quarantänemaßnahmen des Personals eingeschränkt werden muss. Aus diesem Grund sind zum Schutz vor dem Coronavirus an den Entsorgungsanlagen Kompostwerk Klosterforst, Wertstoffhof Kitzingen und Bauschuttdeponien Iphofen und Effeldorf die aktuellen Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln konsequent einzuhalten.
Noch Fragen?
Weitere Informationen zu dieser Sammlung sowie zu den Annahmebedingungen gibt es für die Erntekunststoffe unter www.erde-recycling.de sowie für Pflanzenschutzverpackungen unter www.pamira.de. Darüber hinaus hilft auch der Abfallberater am Landratsamt Kitzingen weiter: Tel. 09321 928-1234, E-Mail abfall@kitzingen.de.