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Sammlung von Erntekunststoffen und Pflanzenschutzmittelverpackungen

- Landkreis Kitzingen -

Auch in diesem Jahr werden wieder Agrarfolien und Pflanzenschutzmittelverpackungen gesammelt. Die Aktion findet vom 22. bis 24. Februar im Kompostwerk Klosterforst statt und richtet sich ausschließlich an landwirtschaftliche Betriebe. Angenommen werden die Abfälle an diesen drei Tagen von 9 bis 17 Uhr. Organisiert wird die Sammlung von den Rücknahmesystemen ERDE und PAMIRA.

 

Was wird angenommen?

Die Erntekunststoffe können in vier Fraktionen angeliefert werden. Zur ersten Fraktion zählen Silo-Abdeckfolien, Silo-Unterziehfolien sowie Silo-Folienschläuche. In die Fraktion 2 werden Stretch- bzw. Wickelfolien und Netzersatzfolien von Silageballen gezählt. Als dritte Fraktion können auch Ballennetze abgegeben werden. Die Ballennetze sind bereits an der Betriebsstätte in separate Säcke zu erfassen. Seit 2021 werden als 4. Fraktion auch Pressengarne aus Kunststoff angenommen. Auch hier gilt: Pressengarne bereits an der Betriebsstätte in separate Säcke erfassen. Diese vier Fraktionen müssen getrennt voneinander besenrein und frei von Fremdstoffen sein. Außerdem dürfen Folien nicht länger als drei Meter am Stück sein und müssen fest gebündelt angeliefert werden. Bei der Abgabe spielt es keine Rolle, wo diese Kunststoffe gekauft wurden oder welche Marke es ist.

 

Rückgabe von Pheromon-Dispensern

Aus dem Obst- und Weinbau werden bei der Sammlung auch wieder Pheromon-Dispenser kostenfrei angenommen.

 

Was wird NICHT angenommen?

Nicht angenommen werden verschmutzte Folien, Foliengemische sowie Verfrühungsfolien wie Spargel-, Mulch- und Erdbeerlochfolien. Auch Folien, die mit Fremdmaterialien wie beispielsweise Eisen, Holz oder Reifen vermischt sind, sämtliche Verpackungsfolien, Big-Bags, Planen mit Faserstruktur sowie Luftpolsterfolien müssen abgewiesen werden.

 

Gebühren bei Anlieferung von Erntekunststoffen

Der erste Kubikmeter (entsprechen 250 Kilogramm) kann ohne eine Kostenberechnung abgegeben werden (=Freimenge). Für größere Mengen wird - nach Abzug der Freimenge - eine Gebühr von 116,30 €/Tonne erhoben. Alle Mengen werden am Kompostwerk eingewogen. Die Gebühr kann sofort gezahlt werden. Alternativ ist eine Überweisung möglich.

Schließen sich mehrere Abfallerzeuger zu einer gemeinsamen Lieferung zusammen, so kann die Freimenge von 250 Kilogramm je Erzeuger abgezogen werden. Voraussetzung ist eine von allen Abfallerzeugern ausgefüllte und unterschriebene Anlieferliste. Diese Liste gibt es zum Herunterladen unter https://www.abfallwelt.de/abfaelle/kunststoffabfaelle/folien-und-hohlkoerper/.

 

Annahmebedingungen für Pflanzenschutzmittelverpackungen

Damit das Rücknahmesystem PAMIRA eine sichere und umweltgerechte Entsorgung und Wiederverwertung der zurückgenommenen Pflanzenschutzmittelverpackungen gewährleisten kann, sind bei der Abgabe einige Vorgaben zu beachten:

Alle Verpackungen für Pflanzenschutzmittel müssen bei der Abgabe restentleert, sorgfältig ausgespült, offen, trocken und innen und außen sauber sein. Die Verschlussdeckel werden separat angenommen. Behälter mit einem Volumen von über 50 Liter müssen mittig durchtrennt sein. Es werden auch von PAMIRA lizensierte volumenflexible Verpackungen wie Säcke, Beutel und Schachteln aus Kunststoff und Papier angenommen. Die Annahme dieser Verpackungen ist mengenunabhängig und kostenfrei.

Nicht angenommen werden Kanister und Fässer für Motorenöl, Lebensmittel, Stallreiniger oder sonstige, nicht lizensierte Verpackungen. Bei der Anlieferung werden die Verpackungen durch geschultes Personal geprüft. Sollten die Annahmebedingungen nicht erfüllt sein, müssen Anlieferungen leider zurückgewiesen werden.

 

Gut zu wissen

Folien und Hohlkörper dürfen mit einer einzelnen Schnur gebunden sein. Die Schnur muss bei Anlieferung nicht entfernt werden. Weitere Kunststoffabfälle aus Haushalten werden bei dieser Sammlung nicht angenommen.

 

Aktuelle Hygieneregeln beachten!

Auch der Landkreis Kitzingen möchte in jedem Fall vermeiden, dass das Serviceangebot an seinen Entsorgungsanlagen aufgrund von Infektionen oder Quarantänemaßnahmen des Personals eingeschränkt werden muss. Aktuell gilt, dass durchgängig ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zum Personal und zu anderen Besuchern einzuhalten ist. Die Maskenpflicht unter freiem Himmel entfällt, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden.

 

Noch Fragen?

Weitere Informationen zu dieser Sammlung sowie zu den Annahmebedingungen gibt es für die Erntekunststoffe unter www.erde-recycling.de sowie für Pflanzenschutzverpackungen unter www.pamira.de. Darüber hinaus hilft auch der Abfallberater am Landratsamt Kitzingen weiter: Tel. 09321 928-1234, E-Mail abfall@kitzingen.de. 

Bildtext: Bei der kommenden Sammlung vom 22. bis 24. Februar werden neben Verpackungen für Pflanzenschutzmittel von PAMIRA und Erntekunststoffen aus der Landwirtschaft auch Pressengarne angenommen. Foto: Harald Heinritz – abfallbild.de