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Silvesterregeln

Was in der Stadt Schweinfurt erlaubt ist und was nicht

SCHWEINFURT - Auch über den Jahreswechsel bleibt Deutschland im Lockdown. Galten an den Weihnachtsfeiertagen noch Ausnahmeregelungen was die Kontaktbeschränkungen anbelangt, ist dies an Silvester nicht der Fall. Von „The same procedure as every year“ kann dieses Jahr also keine Rede sein.

 

Vielmehr sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Es gibt keine Lockerungen der Kontaktbeschränkungen, d.h. persönliche Begegnungen mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt. In jedem Fall dürfen sich maximal fünf Erwachsene treffen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen, müssen aber zu den sich treffenden zwei Haushalten gehören.
  • Der Verkauf von Böllern und Raketen ist untersagt.
  • Es gilt ein An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr auf allen öffentlichen Plätzen.
  • Es gilt weiterhin die nächtliche Ausgangssperre, d.h. zwischen 21:00 und 05:00 Uhr darf man sich nicht außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des zur Wohnung gehörenden Grundstücks aufhalten – auch nicht zum Abbrennen von Feuerwerk (Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten für: Notfälle oder medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, den Weg zur Arbeit, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Begleitung Sterbender oder die notwendige Versorgung von Tieren).

 

Auf Grund der nächtlichen Ausgangssperre ist eine Neuregelung, die ab diesem Jahr Silvester in der Stadt Schweinfurt gilt, nicht zusätzlich einschränkend, aber dennoch bedeutsam: Einstimmig entschied der Stadtrat bereits im Juli 2020 und unabhängig von der Corona-Pandemie ein Feuerwerksverbot rund um das Schweinfurter Rathaus. Das heißt konkret, dass jedes Jahr am 31.12. sowie am 01.01. das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in folgenden Bereichen untersagt ist:

  • Markt
  • Rückertstraße bis zur Einmündung Linsengasse
  • Brückenstraße bis zur Einmündung Judengasse
  • Metzgergasse bis zur Einmündung Judengasse, einschließlich des Platzes hinter dem Rathaus
  • Rathausinnenhof In diesem besonderen Jahr wird grundsätzlich dringend davon abgeraten, jegliche Art von Feuerwerkskörpern anzuzünden, auch im eigenen Garten oder auf dem privaten Grundstück. Grund ist, dass unbedingt vermieden werden muss, dass sich die ohnehin stark ausgelasteten Krankenhäuser und der Rettungsdienst in der Silvesternacht zusätzlich um Patienten kümmern müssen, die sich beim Umgang mit Feuerwerkskörpern verletzt haben

 

Die Stadt Schweinfurt bittet deshalb eindringlich darum, das neue Jahr ruhig und ohne den üblich lauten Knall zu begrüßen, so dass wir gemeinsam mit viel Hoffnung in ein neues, gesundes und besseres Jahr 2021 starten können!