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Stadt Bad Kissingen informiert

Top 1: Städtebauliche Sanierungsmassnahmen „Kur“; Top 2: 6. Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Sondergebiet Kurgebiet“

Top 1: Städtebauliche Sanierungsmassnahmen „Kur“

Der Stadtrat hat am 10.10.2018 beschlossen, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB zur Ausweisung des Sanierungsgebietes „Kur“ durchzuführen. Der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen wurde am 06.03.2020 bekannt gemacht. Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 30.09.2020 werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Abs. 2 BauGB sowie die Betroffenen gemäß § 137 BauGB beteiligt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit an den Sanierungsmaßnahmen

In der Zeit vom 7. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021 liegen die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen „Kur“ der Stadt Bad Kissingen gemäß § 136 ff. BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit an den Sanierungsmaßnahmen im Erdgeschoss des Feserhaus, Rathausplatz 4, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

 

Auch online einsehbar

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet öffentlich eingestellt und auf der Seite der Stadt Bad Kissingen unter www.badkissingen.de/stadt/stadtentwicklung/aktuelle-auslegungen einsehbar. Aufgrund der Corona-Pandemie wird explizit auf die Bereitstellung der Unterlagen auf der Website der Stadt Bad Kissingen hingewiesen. Die Stadt Bad Kissingen empfiehlt für die persönliche Einsichtnahme die frühzeitige Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 0971 807-3201.

 

Top 2: 6. Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Sondergebiet Kurgebiet“

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 die Aufstellung des 6. Änderungsverfahrens des Bebauungsplans "Sondergebiet Kurgebiet", Gemarkung Bad Kissingen, ‘Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Hotel Cup Vitalis und die Kurhausstr. 17‘ beschlossen. In der Sitzung des Bauausschusses am 07.10.2020 wurde zudem ergänzend beschlossen, für den Umgriff ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Deswegen wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

Die Änderung betrifft die Gemarkung Bad Kissingen wie folgt

Änderungspunkt 1: Hotel Cup Vitalis, Fl.Nr. 2317/2, Gemarkung Bad Kissingen

Der 1. Geltungsbereich umfasst einen Hotelkomplex, der neben der Unterkunftsfunktion mit unterschiedlichen hotelüblichen Zusatznutzungen wie Erholungseinrichtungen und Tagungsräumen ausgestattet ist.

 

Änderungspunkt 2: Kurhausstraße Nr. 17, Fl.Nr. 460, Gemarkung Bad Kissingen

Nach Ziffer 2.3 c des rechtskräftigen Bebauungsplans (Stand: 4. Änderung) ist die Nutzung zum Dauerwohnen in Gebäuden ausnahmsweise zulässig, wenn diese 25 % der vorhandenen bzw. geplanten Geschossfläche auf dem Baugrundstück nicht übersteigt und die Zweckbestimmung des Kurgebietes gewahrt bleibt. Wohnnutzung ist nur möglich, wenn in dem Gebäude keine Nutzung durch freiberuflich Tätige, Behörden oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung stattfindet. Wenn Grundstücke nicht direkt an einer gemeinsamen Grundstücksgrenze aneinandergrenzen, sich aber im Sinne von Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 der BayBO in der Nähe befinden, so kann über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine Gesamtbetrachtung der Grundstücke und Gebäude erreicht werden. Für das bestehende Hotel "Cup Vitalis" soll ein Teil der dort zulässigen Geschossfläche für Wohnnutzung in der Kurhausstraße Nr. 17 verortet werden. Die dort festgesetzte Geschossfläche für Wohnnutzung beträgt ca. 2 % der Gesamtfläche.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

In der Zeit vom 7. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021 liegt das 6. Änderungsverfahren des Bebauungsplans "Sondergebiet Kurgebiet", Gemarkung Bad Kissingen, ‘Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Hotel Cup Vitalis und die Kurhausstr. 17‘ – nach § 13a BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Erdgeschoss des Feserhaus, Rathausplatz 4, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet öffentlich eingestellt und unter www.badkissingen.de/aktuelle-auslegungen-bp einsehbar. Aufgrund der Corona-Pandemie wird explizit auf die Bereitstellung der Unterlagen auf der Website der Stadt Bad Kissingen hingewiesen. Die Stadt Bad Kissingen empfiehlt für die persönliche Einsichtnahme die frühzeitige Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 0971 807-3201.