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Stadt beschränkt nicht angezeigte Versammlungen der sogenannten "Querdenker"

- Würzburg -

 

Die Stadt Würzburg erlässt zur Beschränkung von nicht angezeigten öffentlichen Versammlungen eine Allgemeinverfügung, die heute um 18 Uhr in Kraft tritt.

 

So sind nicht angezeigte Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-

Maßnahmen, wie z. B. „Corona-Spaziergänge“, „Montagsspaziergänge“, „Mittwochsspaziergänge“,

„Jahresabschlussspaziergänge“, „Neujahrsspaziergänge“, „Laternen- oder

Kerzenspaziergänge“ mit einer Reihe von versammlungsrechtlichen Auflagen beschränkt.