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Stadt Kitzingen informiert

Top 1: Europawahl – Was Unionsbürger beachten müssen - Top 2: Sperrung in der Talstraße

Kitzingen

Top 1: Europawahl – Was Unionsbürger beachten müssen

Die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments findet am Sonntag, 9. Juni, statt. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Wer in Deutschland wählen möchte, muss sich in das Wählerverzeichnis der deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens 19. Maiein Antrag im Rathaus Kitzingen gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post an die Gemeinde gesendet werden.

Das Formular und ein Merkblatt gibt es im Netz unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme gibt es in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

 

Top 2: Sperrung in der Talstraße

Die Talstraße in Kitzingen wird von Montag, 18. März bis zum 29. März auf Höhe der Haus-Nummer 96 für den Verkehr gesperrt. Grund: Reparaturarbeiten für den Kanalanschluss.