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Stadt Schweinfurt informiert

Top 1: ABSAGE Pressetermin „EhrenElchBäckerMeisterbrief“ für Hauptsponsoren des Wildparks; Top 2: Coronavirus – Klarsichtmasken sind kein ausreichender Mund-Nasen-Schutz mehr; Top 3: Coronavirus – Erinnerung an die Regelungen am Wertstoffhof der Stadt Schweinfurt

SCHWEINFURT -

Top 1:ABSAGE Pressetermin EhrenElchBäckerMeisterbrief“ für Hauptsponsoren des Wildparks Schweinfurt

 

Auf Grund der aktuellen Situation und des kompletten Lockdowns ab Mittwoch, 16. Dezember, wird der Pressetermin

  • am Freitag, 18. Dezember
  • um 11:00 Uhr
  • im Wildpark

abgesagt.

 

Die Übergabe des „EhrenElchBäckerMeisterbrief“ an Frau Carolin Glöckle, Frau Stefanie Riedel und den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge, Herrn Peter Schleich als Hauptsponsoren des Wildparks Schweinfurt soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. 

 

 

 

Top 2: Coronavirus – Klarsichtmasken sind kein ausreichender Mund-Nasen-Schutz mehr

Bayerisches Gesundheitsministerium setzt neue Anforderung an die Mund-Nasen-Bedeckung

Wie das Bayerische Gesundheitsministerium mitteilt, ist es mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, dass das Coronavirus nicht nur durch Tröpfchen, sondern maßgeblich auch Aerosole übertragen wird.

Auf Grund dessen und vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Infektionszahlen wurden deshalb verschiedene Mund-Nasen-Bedeckungen infektionsschutzfachlich hinsichtlich ihrer generellen Eignung neu beurteilt und bewertet, so das Bayerische Gesundheitsministerium.

 

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat die Anforderungen an eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung aus infektionshygienischer Sicht deshalb erneuert.

 

So sind Klarsichtmasken ab sofort keine ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung mehr. Denn diese liegen nicht eng an der Haut an und lassen es so zu, dass Aerosole beim Atmen, Husten, Niesen und Sprechen freigesetzt und verbreitet werden. Eine ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung ist daher ausschließlich eine an den Seiten enganliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von Aerosolen zu verringern. Für Visiere galt schon bisher, dass dahinter zusätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

 

Die Stadt Schweinfurt weist ausdrücklich auf die neuen Anforderungen hin, da diese künftig auch kontrolliert werden müssen.

 

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind laut der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Kinder bis zum sechsten Geburtstag, sowie Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, das ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Das Attest muss die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthalten. 

 

 

Top 3: Coronavirus – Erinnerung an die Regelungen am Wertstoffhof der Stadt Schweinfurt

Kompostanlage von 24.12.-10.01 geschlossen – Wertstoffhof bleibt werktags geöffnet mit Ausnahme von 24.12. und 31.12.

Aus aktuellem Anlass weißt die Stadt Schweinfurt zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern des Wertstoffhofes darauf hin, dass die Ein- und Ausfahrten auf der Anlage reguliert werden. Es erfolgt Blockabfertigung. Maximal dürfen 3 Fahrzeuge entladen werden, wodurch es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Weiterhin gilt zu beachten:

  • Es gilt auf dem gesamten Gelände Maskenpflicht und das Abstandsgebot!
  • Eine Anlieferung ist nur durch Bürger der Stadt Schweinfurt erlaubt. Halten Sie deshalb Ihren Personalausweis bereit und zeigen Sie ihn durch die geschlossene Fahrzeugscheibe vor.
  • Sortieren Sie bereits zu Hause Ihre Abfälle, damit der Ausladevorgang zügig geschehen kann.
  • Kommen Sie möglichst alleine, ggf. bringen Sie jemanden aus dem eigenen Hausstand zum Ausladen mit, unsere Mitarbeiter können Ihnen leider keine Hilfe leisten.
  • Halten Sie mindestens 2 m Abstand zu anderen Kunden und unserem Personal.
  • Lassen Sie bitte wenn möglich Ihre Kinder zu Hause.
  • Beschränken Sie die Abgabemenge auf das absolut Notwendige.

 

Weiterhin bietet die Abfallwirtschaft die reguläre Abholung von Sperrmüll und Grüngut an. Sperrmüll kann online unter www.schweinfurt.de/abfall oder mit der Sperrmüllkarte angemeldet werden. Der erste Kubikmeter liegt bei 10 Euro, jeder weitere Kubikmeter kostet 5 Euro. Die Abholung von Grüngut liegt bei 4 Euro/m³.

 

Die Kompostanlage ist vom 24.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen.

Der Wertstoffhof bleibt an Werktagen geöffnet, ist jedoch, wie andere Dienststellen auch, am 24.12.2020 (Heiligabend) und 31.12.2020 (Silvester) geschlossen.

 

Im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen sollte überlegt werden, ob der Gang zum Wertstoffhof aktuell erforderlich ist.

 

Bei Rückfragen steht die Abfallberatung der Stadt Schweinfurt unter der Telefonnummer 09721 51-580 oder per E-Mail an abfallberatung@schweinfurt.de zur Verfügung.