Schweinfurt -
Top 1: Begegnung, Erholung und kultureller Austausch
Boot fahren, in der Sauna schwitzen mit dem SUP-Board paddeln, das sind nur einige der vielen Unternehmungen die eine Gruppe Jugendlicher aus Schweinfurt und der Offenen Behindertenarbeit des Diakonischen Werkes während ihrer Finnlandreise erlebten.
Zum ersten Mal in der über 40-jährigen Partnerschaft zwischen beiden Städten waren 22 Jugendliche aus Schweinfurt und 10 Menschen mit Beeinträchtigung zur gleichen Zeit in Finnland unterwegs. Die beiden Reiseleiter dieser Gruppen Helmuth Backhaus von der Kommunalen Jugendarbeit und Anette Rauch-Hofstetter von der Offenen Behindertenarbeit hatten sich im Vorfeld überlegt, dass es aus Synergieeffekten sinnvoll ist, gemeinsam mit beiden Gruppen die Reise anzutreten, auch wenn das Programm unterschiedlich war.
Während die Jugendlichen ihr Camp-Leben am Sydänma See gemeinschaftlich mit einer Gruppe finnischer Jugendlicher genoss, traf sich die Gruppe der Offenen Behindertenarbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten um mehr über das Arbeitsleben vor Ort zu erfahren.
Ein gemeinsamer Tag im Camp der Stadt Seinäjoki stand unter dem Motto: Games und Fun.
Beim gegenseitigen Fingernägel lackieren, Volleyball und Frisbee-Golf spielen lernte man sich besser kennen und hatte viel Spaß miteinander.
Höhepunkt der Reise war sicherlich der Empfang beider Gruppen im ehemaligen Gutshof Törnävä. Hierhin werden nur hochrangige Gäste geladen, was den Stellenwert der finnisch-deutschen Freundschaft unterstreicht.
Vize Vorsitzende des Stadtrats Aki Ylinen betonte das starke Band der Freundschaft zwischen Seinäjoki und Schweinfurt. Er regte auch einen Austausch von Mitarbeitern beider Städte an, um noch mehr voneinander zu lernen und zu profitieren.
Mit dem gut einstudierten Frankenlied bedankten sich beide Gruppen sangeskräftig bei ihren Gastgebern. Kiitos - das heißt Danke auf Finnisch an alle die diese Reise ermöglicht haben.
Im nächsten Jahr findet dann der Gegenbesuch der finnischen Jugendlichen statt.
Weitere Informationen zur Reise der OBA-Gruppe kann man unter: obafinnland2023.blogspot.com finden.
Top 2: Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ heißt jetzt Stiftung Kinder forschen
Deutschlands größte Fortbildungsinitiative für Kita, Hort und Grundschule ändert ihren Namen und heißt ab sofort Stiftung Kinder forschen.
Das Ziel bleibt aber auch mit neuem Namen das gleiche: die Förderung von Kompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT) sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung für Kinder im Alter von drei bis zehn Jahren.
Seit 2011 ermöglicht die gemeinsame Kooperation der Stadt Schweinfurt als Netzwerkpartner der gemeinnützigen Stiftung Kinder forschen, dass alle Kinder Freude am Entdecken und Forschen entwickeln können. Kern der Arbeit ist ein Fortbildungsangebot, das pädagogische Fachkräfte fit macht, Kinder qualifiziert beim Entdecken und Forschen zu begleiten – und das mit großem Erfolg.
Von Anfang an mit dabei ist der Katholische Kindergarten St. Elisabeth an der Eselshöhe. Die Kita erhält die offizielle Plakette für sein kontinuierliches Engagement bei der Förderung frühkindlicher Bildung in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und Technik sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Die Erzieherinnen der Einrichtung bilden sich seit dem Jahr 2011 regelmäßig fort, um die Kinder bei ihrer täglichen Entdeckungsreise in die Welt der Naturwissenschaften, Mathematik, Technik sowie Fragen der Nachhaltigkeit zu begleiten.
Gemeinsam mit den Mädchen und Jungen beobachten und erforschen die Erzieherinnen Phänomene in ihrem Alltag. Als Lernbegleitung fördern sie dabei eine Reihe von Kompetenzen, die die Kinder für ihren späteren Lebensweg benötigen wie lernmethodische Kompetenzen, Sprach- und Sozialkompetenz, Feinmotorik und ein Zugewinn an Selbstbewusstsein und innerer Stärke.
Die Zertifizierung als Haus, in dem Kinder forschen wird nach festen Qualitätskriterien vergeben, die sich am Deutschen Kindergarten Gütesiegel und den „Prozessbezogenen Qualitätskriterien für den naturwissenschaftlichen Unterricht“ orientieren. Sie wird für zwei Jahre verliehen, dann können sich die Einrichtungen neu bewerben.
Der Katholische Kindergarten St. Elisabeth, unter der Leitung von Bianca Scholl, erhält nun bereits zum sechsten Mal das Zertifikat als Haus, in dem Kinder forschen.
Die nächste praxisnahe Fortbildung für pädagogische Fach- und Lehrkräfte mit dem Thema „Stadt, Land, Wald – Lebensräume erforschen und mitgestalten“ findet am 26.10.2023 statt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 09721-517864.
Top 3: Beantragung von Briefwahlunterlagen und Briefabstimmungsunterlagen
Am Sonntag, 08.10.2023 finden bayernweit die Wahlen zum Bayerischen Landtag und zu den Bezirkstagen statt.
In der Stadt Schweinfurt sind rund 38.000 Wahlberechtigte aufgerufen, Ihre Stimmen abzugeben. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen sind, erhalten bis 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung mit der Post. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie beim Bürgeramt einen Wahlscheinantrag (= Beantragung von Briefwahlunterlagen) stellen:
- Dazu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt (an die Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt) oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die Adresse des Wahlberechtigten geschickt.
- Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) bei der Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, E-Mail: wahlen(at)schweinfurt.de gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort) anzugeben; bitte auch die auf der Wahlbenachrichtigung oben rechts abgedruckte Wählerverzeichnis-Nr. angeben.
- Auch online können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dazu bitte den Antrag unter www.schweinfurt.de oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwenden.
- Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich ab11.09.2023 im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt beantragt werden. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird jedoch dringend geraten, die Briefwahlunterlagen auf einem der oben genannten Wege zu beantragen.
Gleichzeitig findet in der Stadt Schweinfurt am 08.10.2023 ein Bürgerentscheid zum geplanten Versorgungszentrum im Stadtteil Oberndorf statt.
Diese Abstimmung ist getrennt von den beiden Wahlen durchzuführen. Stimmberechtigte, die in das Bürgerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen sind, erhalten bis 14.09.2023 eine Abstimmungsbenachrichtigung mit der Post. Auch hier kann das Stimmrecht durch Briefabstimmung ausgeübt werden. Dazu muss jedoch ein weiterer, von den Wahlen gesonderter Antrag auf Ausstellung eines Abstimmungsscheines (= Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen) gestellt werden:
- Dazu kann ebenfalls der Vordruck auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt (an die Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt) oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefabstimmungsunterlagen werden dann an die Adresse des Stimmberechtigten geschickt.
- Der Antrag kann ebenso ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) bei der Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, E-Mail: wahlen(at)schweinfurt.de gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort) anzugeben; bitte auch die auf der Abstimmungsbenachrichtigung oben rechts abgedruckte Bürgerverzeichnis-Nr. angeben.
- Auch online können Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden. Dazu bitte den Antrag unter www.schweinfurt.de oder den eigenen QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung verwenden.
- Die Briefabstimmungsunterlagen können wiederum persönlich ab11.09.2023 im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt beantragt werden. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird jedoch dringend geraten, die Briefabstimmungsunterlagen auf einem der oben genannten Wege zu beantragen.
Es wird gebeten, die Wahlschein- und Abstimmungsscheinanträge jeweils möglichst frühzeitig zu stellen. Briefwahl- bzw. Briefabstimmungsunterlagen können bei der Stadt Schweinfurt nur bis zum Freitag, 06.10.2023, 15:00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Sonntag, 08.10.2023, 15:00 Uhr, beantragt und abgeholt werden.
Wer für einen anderen einen Wahl- bzw. Abstimmungsschein beantragt oder abholt, muss beim Bürgeramt gleichzeitig eine schriftliche Vollmacht der/des Stimmberechtigten vorlegen.
Die Briefwahl- bzw. Abstimmungsunterlagen beinhalten für die Landtags- und Bezirkswahl einen roten Wahlbriefumschlag, für den Bürgerentscheid einen grünen Abstimmungsbriefumschlag, die jeweils getrennt voneinander kostenlos über die Deutsche Post AG zurück an die Stadt Schweinfurt geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefe müssen am Sonntag, 08.10.2023, spätestens 18:00 Uhr bei der Stadt Schweinfurt eingegangen sein.