Schweinfurt – Top 1: Neuauflage der Broschüre „Familienwegweiser der Stadt Schweinfurt“ und Beteiligung an der digitalen Plattform www.familie-sw.de
Den Familienwegweiser als gedruckte Broschüre gibt es seit 2007 im Rahmen der familienbildenden Angebote und Strukturen nach § 16 SGB VIII.
Die nun erschienene, komplett überarbeite Neuauflage dient als Leitfaden und zur Orientierung für Familien. Die Broschüre bietet einen Überblick über die Schweinfurter Angebote und Anlaufstellen, sowie über wichtige Informationen rund um das Thema Familie. Die Broschüre wurde auch bisher schon von Fachkräften und Engagierten für ihre Arbeit mit Familien genutzt. Beispielsweise bei den Babybegrüßungsbesuchen und in den fünf Familienstützpunkten. Außerdem wird er auch im Rahmen von Deutschkursen genutzt.
Die Broschüre entstand in einer Zusammenarbeit von Kolleginnen des Fachteams Frühe Kindheit und unter Unterstützung des Unterausschusses der Jugendhilfeplanung. Er ist erhältlich im Haus der Familie, Am Zeughaus 2, fruehe.Hilfen(at)schweinfurt.de oder auch telefonisch unter: 09721-51 6666 oder -6668.
Neu in 2023 ist, ergänzend, die Beteiligung an dem Schweinfurter Online-Familienwegweiser www.familie-sw.de. Per Smartphone, Tablet oder Computer sind hier tagesaktuelle Veranstaltungen, Vorträge, Kinderbetreuungsangebote sowie Freizeittipps für die ganze Familie verfügbar. Informationen sind in verschiedenen Sprachen anzeigbar und so für viele Menschen unterschiedlicher Herkunft nutzbar.
Außerdem können auch freie Träger und Kooperationspartner ihre Angebote für Familien einstellen. Angebote auf einer gemeinsamen Plattform bekannter zu machen war ein Wunsch der Akteure aus den jährlich stattfindenden Stadtteilkonferenzen. Bspw. können sich hier Vereine eintragen und auch öffentliche Veranstaltungen oder Vorträge in den Veranstaltungskalender eingetragen werden.
www.familie-sw.de ist ein gemeinsames Projekt mit dem Landkreis Schweinfurt, welches im Rahmen der Bildungsregion Schweinfurt gestartet wurde.
Top 2: Feuerwerksverbot an Silvester rund um den Marktplatz
Mit Allgemeinverfügung vom 16.11.2020 verbot die Stadt Schweinfurt das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt. Grund war der Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf und damit auch für den Jahreswechsel 2023/24.
Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (handelsübliches Silvesterfeuerwerk wie Knaller, Raketen, Böller etc.) am 31.12.2023 und am 01.01.2024 ganztätig in folgendem Bereich verboten ist:
Markt, Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse, Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse, Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse, Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus), Rathausinnenhof.

