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Stadt und Landkreis Würzburg: Impfinformationen

Top 1: Zweite Booster-Impfung nun auch in Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg möglich - Top 2: Corona-Schutzimpfung mit Nuvaxovid voraussichtlich ab März in den Würzburger Impfzentren möglich

- Stadt und Landkreis Würzburg -

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die zweite Auffrischungsimpfung für besondere Personengruppen empfohlen. Nach erfolgter Erstauffrischung gilt die aktuelle Empfehlung der STIKO für

  • Menschen ab 70 Jahren,
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • immungeschwächte Personen ab 5 Jahren,
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt.

 

Ob und ggf. wann für die anderen Personen- bzw. Altersgruppen eine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen wird, kann die STIKO gegenwärtig noch nicht sagen.

 

Zeitlich empfohlene Intervalle für den zweiten Booster

Bei den über 70-Jährigen, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie bei Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und bei immungeschwächten Menschen ist die zweite Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach dem ersten Booster empfohlen.

 

Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfiehlt die STIKO die zweite Auffrischungsimpfung frühestens sechs Monate nach dem ersten Booster. In begründeten Einzelfällen kann die zweite Auffrischungsimpfung auch bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.

 

Ziel der zweiten Booster-Impfung

Ziel der zweiten Auffrischungsimpfung ist nach Aussage der STIKO zum einen die Verhinderungen von schweren COVID-19-Erkrankungen und Tod, zum anderen der individuelle Schutz von arbeitsbedingt gefährdeten Personen.

Mit dem zweiten Booster sollen darüber hinaus vulnerable Personen geschützt, Isolations- und Quarantäne-Maßnahmen minimiert und die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung sichergestellt werden.

 

Zweite Booster-Impfung nun auch in Würzburger Impfzentren möglich

Mit der STIKO-Empfehlung ist es Personen aus den genannten Gruppen nun ab sofort möglich, sich in den Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg die zweite Booster-Impfung verabreichen zu lassen.

 

Impfung mit und ohne Termin möglich

Termine können über die bayernweite Software www.impfzentren.bayern gebucht werden, alternativ kann dies auch über die Impfhotline 0931 49738230 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr besetzt) erfolgen.

 

Die Impfzentren können jedoch auch ohne Termine aufgesucht werden.

Eine Übersicht aller Impfangebote in Stadt und Landkreis Würzburg sind unter www.stadt-land-wue.de zu finden.

 

Top 2: Corona-Schutzimpfung mit Nuvaxovid voraussichtlich ab März in den Würzburger Impfzentren möglich

 

Am Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg häufen sich die Anfragen, wann Termine für die Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax buchbar sind. Hintergrund der Anfragen ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) am 15. Februar 2022 die Verimpfung des Vakzins empfohlen hat.

 

STIKO-Empfehlung für Novavax

Die Empfehlung beinhaltet die Gabe von zwei Impfdosen im Mindestabstand von drei Wochen. Nuvaxovid ist zwar bisher noch nicht zur Auffrischungsimpfung zugelassen, nach Empfehlung der STIKO kann der Impfstoff jedoch in medizinisch begründeten Fällen zur Auffrischungsimpfung verwendet werden.

 

Termine voraussichtlich ab März buchbar

Die Auslieferung des Vakzins an die Impfzentren ist für Ende Februar angekündigt, so dass nach aktuellem Stand ab Anfang März 2022 Termine vereinbart werden können.

 

Das Landratsamt Würzburg informiert, sobald die Buchungen über das zentrale Impfportal www.impfzentren.bayern bzw. über die Impfhotline 0931 49738230 möglich sind. Weiter ist geplant, die Corona-Schutzimpfung mit Nuvaxovid auch ohne vorherige Terminvergabe zu ermöglich. Auch hierüber informiert das Landratsamt rechtzeitig.