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Stadt untersagt ab sofort Glühweinverkauf „to go“ im Bischofshut

Die Stadt Würzburg verbietet ab sofort mit Hilfe einer Allgemeinverfügung den Gastronomiebetrieben innerhalb des „Kleinen Bischofshutes“ den Verkauf oder die Abgabe alkoholhaltiger Heißgetränke die zur Mitnahme angeboten werden. Der „Kleine Bischofshut“, in dem dieses Verbot gilt, liegt innerhalb von Juliuspromenade, Theaterstraße, Balthasar-Neumann-Promenade, Neubaustraße, Wirsbergstraße, Oberer Mainkai (inclusive Alter Mainbrücke mit ihren Auf- und Abgängen) und Mainkai.

 

Hintergrund dieses Verbotes ist, dass es dort, wo bereits in den vergangenen Tagen Glühwein ausgegeben wurde, zu Gruppenbildungen und Menschenansammlungen kam. Dies muss aber aufgrund des Infektionsschutzes vermieden werden. Dazu kommt, dass an den kommenden Adventstagen verstärkt Besucher den Einzelhandel in der Innenstadt besuchen werden, so dass mit weiteren Menschenansammlungen zu rechnen wäre. Aus diesen Gründen war ein Ausgabeverbot von alkoholischen Heißgetränken, wie beispielsweise Glühwein oder Feuerzangenbowle, unumgänglich. Auch wenn die Inzidenzzahl in Würzburg aktuell stabil oder gar leicht abnehmend ist, ist sie insgesamt gesehen zu hoch. Eine erneute Steigerung der Inzidenzzahl durch Verhaltensweisen in der Innenstadt muss dringend vermieden werden.