WÜRZBURG -
Top 1: Skatepark mit Bowl in den Mainwiesen coronabedingt geschlossen
Die Stadt Würzburg weist darauf hin, dass aktuell der Betrieb von Sportstätten untersagt ist. Von dieser Regelung betroffen sind leider auch der Skatepark in den Mainwiesen, sowie die beiden Skateanlagen in Versbach und Oberdürrbach und die Parkouranlage in der Lindleinsmühle.
Aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmeverordnung ist die Ausübung von Individualsportarten nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt. Das bedeutet zwar, dass der Individualsport generell möglich ist, jedoch nicht auf Sportstätten (§ 10 Abs. 1 und 3 der 11. BayIfSMV). Da Skateanlagen unzweifelhaft Sportstätten und keine Kinderspielplätze im Sinne der BayIfSMV sind, wurden sie von der Stadt Würzburg geschlossen.
Über diese Regelung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Schildern auf den öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sowie Sportanlagen informiert. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Fachabteilung Ordnungsaufgaben und der Polizei.
Die öffentlichen Kinderspielplätze dürfen gemäß den aktuellen Regelungen weiterhin von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden. Diese sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand zwischen den Kinder zu achten.
Top 2: Erneut illegaler Handel mit Welpen aufgedeckt
Trotz oder gerade wegen der Corona-Pandemie haben sich im Jahr 2020 sehr viele Menschen in Deutschland entschieden, einen Vierbeiner in das häusliche Umfeld aufzunehmen. Häufig fällt die Wahl dabei auf einen „süßen Hundewelpen“. Ein Wunsch, der in den letzten Jahren zunehmend auch von unseriösen Händlern und kriminellen Tiertransporteuren bedient wird.
Ein entsprechender Fall ereignete sich unlängst auch wieder in Würzburg. Aufgrund eines Hinweises aus Mittelfranken wurde der Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Würzburg auf eine Internetanzeige aufmerksam. In dieser wurden Akita Inu-Welpen hochpreisig zum Verkauf angeboten, die laut Aussage der mittelfränkischen Amtstierärztin ohne die erforderlichen Impfungen und Unterlagen in einem viel zu jungen Alter verbracht wurden.
In enger Zusammenarbeit mit der Polizei wurde unverzüglich eine unangemeldete Kontrolle an der Abholadresse vorbereitet. Und dieses Mal hatten die Kontrolleure Glück, da die annoncierten Welpen genau zum Zeitpunkt der Überprüfung angeliefert wurden. In einem slowakischen Transporter wurden vier Hundewelpen unterschiedlichen Alters in zwei provisorisch gebauten Transportkäfigen gefunden. Ein weiterer Welpe befand sich an der Abholadresse.
Da alle Welpen weder gegen Tollwut geimpft waren, noch ordnungsgemäße EU-Heimtierausweise vorgelegt werden konnten, war die Fortnahme und die Anordnung einer Quarantäne unabdingbar. Nun verbringen die Welpen die Weihnachtszeit im Würzburger Tierheim, um anschließend gegen Tollwut geimpft zu werden. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde zudem eingeleitet.
Der Schutz der Bevölkerung und des heimischen Tier- und Wildbestands vor dieser tödlichen Krankheit hat in Deutschland höchste Priorität. Aber auch das unzweifelhaft bei vielen illegalen Tiertransporten auftretende Leiden der Tiere kann verhindert werden, wenn beim Kauf von Hundewelpen einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: Es ist im Vorfeld zu klären, ob es sich um einen seriösen Händler, Tierschutzverein oder Privatperson handelt. Dies ist bei Züchtern, Händlern und Vereinen an einer gültigen tierschutzrechtlichen Erlaubnis zu erkennen. Zudem lässt sich die Herkunft der Welpen bei Züchtern in der Regel über die Zuchtpapiere nachvollziehen. Handelt es sich bei den Verkäufern um Privatpersonen, sollte immer darauf geachtet werden, dass sich zumindest das Muttertier bei den Welpen befindet.
Beim Verbringen von Welpen aus dem europäischen Ausland muss zwingend ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden und die gegen Tollwut geimpften Welpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein. Sollte dies nicht der Fall sein oder besteht ein begründeter Verdacht auf ein illegales Verbringen oder Handeln von Hunden, sollte umgehend Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufgenommen werden.
Top 3: Stadtrat stellt sich gegen geschichtsrevisionistische Thesen
Mit großer Mehrheit hat sich der Stadtrat der Stadt Würzburg auf Initiative von Stadtrat Aron Schuster in seiner Sitzung am Donnerstag dem Aufruf „Nachdenken – statt verQuert denken! Ja zur solidarischen Gesellschaft in der Pandemie“ des Würzburger Bündnisses für Zivilcourage angeschlossen. Damit möchte der Stadtrat ein Zeichen für Solidarität und gegen Geschichtsrevisionismus während der Corona-Pandemie setzen.
Oberbürgermeister Christian Schuchardt begrüßt die Initiative von Stadtrat Aron Schuster vor allem auch aufgrund des örtlichen Bezugs zur Demonstration der Initiative „Eltern stehen auf“ bei der es in Würzburg zuletzt zu Vergleichen mit der Shoah gekommen sei.
Auch während der Corona-Pandemie brauche es eine kritische Zivilgesellschaft, die politische Beschlüsse hinterfrage, so die Resolution. Dabei sei es gut, wenn politische Beschlüsse, die zum Ziel haben, Cowid-19 einzudämmen, zivilgesellschaftlich hinterfragt werden. Doch wer im Protest die gesellschaftliche Solidarität in Frage stelle oder falsche Geschichtsvergleiche ziehe, müsse mit Widerstand rechnen: „Werden pflegerische und ärztliche Leistungen diskreditiert oder die Kapazitätsgrenzen zur Verfügung stehender Krankenhausbetten missachtet, stellen wir uns hinter jene, die täglich für andere ihre Gesundheit gefährden.“
Auch gegen geschichtsrevisionistische Thesen spricht sich der Stadtrat in der Resolution aus: „Wer aber das Handeln unserer demokratisch legitimierten Parlamente in Deutschland mit dem Agieren der Nationalsozialisten vergleicht, verhöhnt nicht nur die Opfer der Nazi-Diktatur, sondern stellt sich in die Reihen derer, die unsere demokratische Grundordnung in Frage stellen.“
Die Resolution wurde vom gesamten Würzburger Stadtrat gegen die Stimmen beider AfD-Mitglieder beschlossen.