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Stadtgebiet: In Schulen gilt wieder die Maskenpflicht am Platz

Ausnahmen bestehen nur für Grundschüler

WÜRZBURG

Der Schwellenwert 25 der 7-Tages-Inzidenz wurde mit dem heutigen Tag an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Stadtgebiet Würzburg überschritten. Damit greift nach der 13. BayIfSMV ab 14. August 2021 wieder die Regel zum Maskentragen in Schulen, dies gilt auch in der aktuellen Ferienzeit bei Ferienprogrammen. Die Ausnahme von der Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes besteht damit nicht mehr; es muss nun wieder auch am Sitz- oder Arbeitsplatz Maske getragen werden.

In Grundschulen und in der Grundschulstufe der Förderschulen hingegen bleibt die Ausnahme von der Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes bestehen. Ein Wechsel zur Maskenpflicht bei diesen Schulen würde erst beim Überschreiten des nächsten Schwellenwerts über 50 erfolgen.