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Teststrecke an Allerheiligen geöffnet

Kitzingen  

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und damit auch des voraussichtlich steigenden Testbedarfs öffnet der Landkreis sein Testzentrum an Allerheiligen, Montag, 1. November.

 

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

 

8.00 – 8.45 Uhr Schnelltests

9.00 – 12.00 Uhr PCR-Tests

12.45 – 18.00 Uhr Schnelltests

 

PCR-Tests nur telefonisch über das Landratsamt (09321) 928-3551 buchbar, Schnelltests telefonisch (09321) 928-3551 und online https://www.corona-test-kitzingen.de buchbar.

Die telefonische Terminvergabe ist am Montag, 1. November, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.

 

Hinweis:

Kostenpflichtige Tests für Jedermann sind auf der Teststrecke des Landkreises NICHT möglich, Anspruch auf einen kostenfreien Test haben folgende Personen:

 

Wer hat Anspruch auf einen kostenfreien Schnell-Test?

  • Kinder unter 12 Jahren (Nachweis amtlicher Lichtbildausweis)
  • unter 18-Jährige bis 31.12.2021 (Nachweis amtlicher Lichtbildausweis)
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden können (Nachweis ärztliches Zeugnis im Original)
  • Schwangere bis zum 31.12.2021 (Nachweis Mutterpass)
  • Studierende mit nicht zugelassener Impfung (z.B. Sputnik) (Nachweis Studienbescheinigung und Impfausweis)
  • Vormals Stillende oder Schwangere bis 17.12.2021 (Nachweis Mutterpass)
  • Teilnehmer an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 (Nachweis über Teilnahme an Studie)
  • Besucher und Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie stationären Einrichtungen von Menschen mit Behinderung (Nachweis Berechtigungsschein der Einrichtung)
  • Personen, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder in einem vergleichbar vulnerablen Bereich behandelt oder untergebracht werden sollen, und von denen es die jeweilige Einrichtung oder der öffentliche Gesundheitsdienst verlangen. Das gilt für folgende Einrichtungen oder Unternehmen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Tageskliniken, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 Absatz 1 SGB IX, stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
  • Personen, die vom Gesundheitsamt zum Schnelltest geschickt werden

 

Wer hat Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test?

  • Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben
  • Personen, die einen positiven Antigen-Test haben
  • Personen, die vom Gesundheitsamt zum PCR-Test geschickt werden
  • Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie stationären Einrichtungen von Menschen mit Behinderung (Nachweis Berechtigungsschein der Einrichtung).
  • Personen, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder in einem vergleichbar vulnerablen Bereich behandelt oder untergebracht werden sollen, und von denen es die jeweilige Einrichtung oder der öffentliche Gesundheitsdienst verlangen. Das gilt für folgende Einrichtungen oder Unternehmen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Tageskliniken, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 Absatz 1 SGB IX, stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.

 

Es ist jeweils ein Nachweis für den Anspruch auf einen kostenfreien Test mitzubringen. Nähere Infos hierzu gibt es unter https://www.corona-test-kitzingen.de/