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TK Maxx scheiterte

TK Maxx torpediert eingeleitete Betriebsratswahl in Aschaffenburg durch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – und scheitert.

Aschaffenburg, 17.05.2018. Beschäftigte der TK Maxx Filiale in Aschaffenburg haben sich mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft ver.di entschlossen, zur Wahrnehmung ihrer Interessen und Rechte eine Interessenvertretung sprich einen Betriebsrat zu gründen.

 

Vorab hat der in Dortmund ansässige Gesamtbetriebsrat, wie in dem gesetzlichen Verfahren vorgesehen, einen dreiköpfigen Wahlvorstand aus dem Kreise der Mitarbeiter aus Aschaffenburg benannt. Dieser ist mit der Einleitung und Durchführung der Betriebsratswahl in Aschaffenburg beauftragt.

 

Seitdem dies bekannt ist, steht der Betrieb und die Beschäftigten unter „besonderer Beobachtung“ durch den Arbeitgeber. Am Rande der gesetzlichen Zulässigkeit informierte der Arbeitgeber bisher in Mitarbeiterversammlungen über die nach seiner Ansicht Sinn- und Zweckhaftigkeit eines Betriebsrates. Die gleiche Möglichkeit, dass ver.di die Beschäftigten ebenfalls während der Arbeitszeit über den Ablauf einer Betriebsratswahl und ihrer Rechte einen Betriebsrat zu gründen informiert, wird der Gewerkschaft jedoch nicht eingeräumt.

 

Nun hat TK Maxx einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Arbeitsgericht in Aschaffenburg gestellt und versucht, die bereits eingeleitete Betriebsratswahl zu stoppen. In den drei von ihm gestellten Anträgen möchte der Arbeitgeber feststellen lassen, dass der Wahlvorstand unwirksam zusammengesetzt wurde, dem Wahlvorstand untersagt wird, eine Betriebsratswahl einzuleiten und dass die bereits eingeleitete Betriebsratswahl abgebrochen wird.

 

In der am gestrigen Mittwoch stattgefundenen Gerichtsverhandlung am Arbeitsgericht in Aschaffenburg ist TK Maxx jedoch nach ausführlicher mündlicher Erörterung in allen drei Punkten gescheitert. Den Anträgen des Arbeitgebers wurde nicht stattgegeben.

 

Der zuständige ver.di-Sekretär Peter König stellt hierzu fest:

Das ist ganz schön starkes Stück, welcher Druck hier auf die drei Mitglieder des Wahlvorstandes ausgeübt wird und auch generell scheint der Arbeitgeber nichts unversucht zu lassen, die Betriebsratswahl zu torpedieren.

 

Laut Aussage der Arbeitgeberseite hätten sie überhaupt nichts gegen einen Betriebsrat, aber es stellt sich schon die Frage, weshalb hier alle juristischen Hebel in Gang gesetzt werden, um gegen engagierte Kolleginnen und Kollegen, die sich für die Interessen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen, vorgegangen wird.

 

Für ver.di ist es klar, dass wir hier bei der Betriebsratswahl genau hinsehen werden, ob sich TK Maxx, nach dem gescheiterten Gerichtsverfahren neutral und rechtskonform verhalten wird. Wir gehen nun davon aus, dass die angesetzte Betriebsratswahl Ende Juni durchgeführt werden kann. Daran sollte TK Maxx ebenfalls ein großes Interesse haben, da eine Behinderung und Beeinflussung einer Betriebsratswahl unter Strafe steht, so König weiter.