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Übungen der Bundeswehr im Landkreis Kitzingen

Volkach  Im Zeitraum vom 06.04.2023 bis zum 15.04.2023 führen Einheiten der Bundeswehr Truppenübungen durch. Dabei wird auch der Landkreis Kitzingen im Raum Volkach beansprucht. Wegen der niedrigen Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist nicht mit nennenswerten Belastungen zu rechnen.

 

Im Zeitraum vom 01.05.2023 bis 31.05.2023 führt eine Einheit der US-Streitkräfte Truppen-übungen (Helikopterlandungen) durch. Dabei wird auch der Landkreis Kitzingen beansprucht. Der Übungsraum umgrenzt im Gemeindegebiet Iphofen. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die Übungen zur Tages- als auch Nachtzeit stattfinden können.

 

Wir legen der Bevölkerung, insbesondere Spaziergängern, Joggern und Geocachern nahe, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernzuhalten! Wir bitten Jagdausübungsberechtigte generell um erhöhte Aufmerksamkeit, denn es ist nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungsgebiet zeitweise aufhalten wird. Außerdem weisen wir auf die Gefahren hin, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgehen. Wir bitten, jeden Fund umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

 

Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilen die Gemeinden sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart, für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes - Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte (Manöverbekanntmachung vom 04.12.2008).

 

Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöver-schäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeit-punkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen (http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/10553265494).