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Verlängerung der städtischen Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bis 14.02.2021

WÜRZBURG - Die überarbeitete Fassung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28.01.2021 gilt neu bis zum 14.02.2021. Die landesweite Vorschrift, dass Kreisverwaltungsbehörden zentrale Begegnungsflächen als Innenstadtflächen benennen sollen, an denen Maskenpflicht gilt, wurde damit auch verlängert.

Die Stadt Würzburg verlängert daher die bisher bestehende Maskenpflicht für die Bereiche Alte Mainbrücke, Bahnhofsvorplatz, Eichhornstraße, Schustergasse und Schmalzmarkt bis zum 14.02.2021.

Hintergrund der Verlängerung ist die Tatsache, dass das Ziel, die 7-Tage-Inzidenz konstant und dauerhaft unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um u. a. eine Rückverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, bislang noch nicht erreicht werden konnte.