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Verlängerung der städtischen Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bis 31.01.2021

WÜRZBURG - Die neue, überarbeitete Fassung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis zum 31.01.2021. Die landesweite Vorschrift, dass Kreisverwaltungsbehörden zentrale Begegnungsflächen als Innenstadtflächen benennen sollen, an denen Maskenpflicht gilt, wurde ohne Veränderung verlängert.

 

Die Stadt Würzburg verlängert daher auch die bisher bestehende Maskenpflicht für die Bereiche Alte Mainbrücke, Bahnhofsvorplatz, Eichhornstraße, Schustergasse und Schmalzmarkt bis zum 31.01.2021. Hintergrund der Verlängerung ist die Tatsache, dass das Ziel, die 7-Tage-Inzidenz konstant und dauerhaft unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um u. a. eine Rückverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, bislang nicht erreicht werden konnte.

 

Die Stadt Würzburg bedankt sich für das Verständnis und bittet um Beachtung.