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Verlängerung des Jagdscheins per Post möglich

LANDKREIS KITZINGEN -Im Landratsamt stehen zum Ende des Jagdjahres am 31. März mehrere Hundert Anträge zur Verlängerung des Jagdscheins an. Um die Kontakte im Landratsamt Kitzingen während der Corona-Pandemie weiter zu beschränken, ist künftig eine Verlängerung des Jagdscheins per Post möglich und erwünscht. Auch das Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten empfiehlt diese Herangehensweise.

 

Für den Antrag ist der Jagdschein, die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung (nicht der Versicherungsschein) und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen beizulegen. Falls keine Verlängerung des bestehenden Jagdscheins mehr möglich ist, wird wie bei der Erstausstellung ein Passbild benötigt. Der Jagdschein und die weiteren Unterlagen werden dann samt Rechnung zurückgesandt.

 

Der Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins kann gesendet werden an: Landratsamt Kitzingen, Untere Jagdbehörde, Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen.

Selbstverständlich ist auch der Einwurf in den Hausbriefkasten möglich.

Informationen unter Tel. 09321/928-3115 und 928-3122.