Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat gestern in der juristischen Fachfrage entschieden, ob ein Mietenstopp durch Landes- oder Bundesgesetzgebung geregelt werden kann. Mit der Ablehnung der Landeskompetenz, wird leider auch das Volksbegehren #6JahreMietenstopp nicht zugelassen. Die endgültige Klärung der Gesetzgebungskompetenz wird das Bundesverfassungsgericht treffen.
„Durch das Volksbegehren wären Mieterhöhungen in 162 Städten und Gemeinden für sechs Jahre ausgeschlossen, nach Modernisierungen und bei Wiedervermietungen soll maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Profitiert vom Volksbegehren hätten auch die Mieterinnen und Mieter in Würzburg und vielen Gemeinden der Umgebung (siehe Präsentation S. 15). Das Volksbegehren ist gerecht und ausgewogen: Faire Vermieter, die deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten, dürfen noch bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, um nicht in Bedrängnis zu kommen. Deshalb hat der Deutsche Gewerkschaftsbund das Volksbegehren von Beginn an unterstützt, gemeinsam mit Mieterinitiativen, den Mieterverbänden im Bayerischen Mieterbund, der SPD und der Linken und vielen anderen.“ erklärt Karin Dauer, Vorsitzende des DGB Kreisverbandes Würzburg.
„Wir werden weiter machen, denn das Thema bleibt. Gerade in der aktuellen Situation ist eine Atempause für Mieter*innen wichtig. In der Corona-Krise müssen viele Beschäftigte Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit schultern oder haben Angst um ihren Arbeitsplatz. Im Bereich des Arbeitsagentur-Bezirks Würzburg wurde zuletzt für etwa 30 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Kurzarbeit angezeigt. In diesen unsicheren Zeiten ist die Sicherheit, dass die eigenen vier Wände nicht durch ständige Mieterhöhungen unbezahlbar werden, noch wichtiger. Wir werden die Zeit bis zur Bundesverfassungsgerichtsentscheidung nutzen und konkrete Schritte planen, um die Bundesregierung zu überzeugen einen Mietenstopp in allen betroffenen Städten und Kommunen bundesweit zu erlassen,“ erklärt Dauer die DGB-Position.