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Warnstreik an der Klinik Kitzinger Land und am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

Kitzingen/Aschaffenburg-Alzenau

Situation an der Klinik Kitzinger Land:

Eine Notdienstvereinbarung, deren Zweck es ist, die Sicherstellung der für die Bevölkerung lebenswichtigen Betriebsvorgänge, um insbesondere die Gefährdung

des Lebens und der Gesundheit der Patientinnen und Patienten der Klinik Kitzinger Land auszuschließen, wurde abgeschlossen und von beiden Seiten

(Vorstand der Klinik Kitzinger Land und Gewerkschaft ver.di) unterschrieben.

 

Die NDV regelt im Grundsatz eine Personalbemessung für die Bereiche OP und Anästhesie, sowie der Notfalldiagnostik auf der Grundlage des Wochenend- und

Bereitschaftsdienstniveaus. Es ist davon auszugehen, dass am Donnerstag, den 16.03 geplante, elektive Eingriffe und Elektive Diagnostik abgesagt werden.

 

Für die Normalstationen, die Intensivstation, die zentrale Notaufnahme wie auch die Geburtshilfe sind Besetzungen vereinbart, die der Situation Rechnung tragen,

Besetzungen, die dafür Sorge tragen, dass zum Einen der Zweck der Notdienstvereinbarung erfüllt ist und zum Anderen das verfassungsrechtlich geschützte Streikrecht der

Beschäftigten weitestgehend gewahrt ist.

 

Soweit im Pflegedienst durchgeführte Streikmaßnahmen dazu führen werden, dass in einzelnen Stationen / Bereichen die o.a. Besetzungen voraussichtlich nicht aufrechterhalten werden kann, ist

in der Notdienstvereinbarung geregelt, dass mit einer Mindestankündigunsfrist von 3 Werktagen die Gewerkschaft ver.di der Arbeitgeberin mitteilen kann, dass an den Streiktagen, unter Nennung

des Umfanges Auswirkungen auf Bettenkapazitäten entstehen können.  

Mit einer Mindestankündigungsfrist von 6 Werktagen kann die Gewerkschaft ver.di der Arbeitgeberin mitteilen, dass an den Streiktagen kein Personal zur Verfügung steht, um eine Station / einen

Bereich aufrechtzuerhalten.

 

Situation am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau:

Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung. Daraus ergeben sich Anforderungen an eine Notdienstvereinbarung, die höher zu bewerten sind.

Auch am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau wurde eine Notdienstvereinbarung mit dem gleichen Zweck, siehe bitte oben, abgeschlossen.

 

Allerdings regelt die NDV für die Besetzung OP und Anästhesie die Möglichkeit, auch an den Streiktagen, 4 OP Säle (plus ein OP Saal in Reserve) zu betreiben um „Notfälle“ zu versorgen,

das ist deutlich besser geregelt als zum Wochenende, am Wochenende hält die Klinik 2 OP Teams im Bereitschaftsdienst vor. Auch am Wochenende muss die Besetzung so organisiert sein,

dass Notfälle durch das Klinikum versorgt werden können.

 

Für alle anderen Stationen / Bereiche sind in der, von beiden Seiten (Geschäftsführer Herr Lehotzki und Gewerkschaft ver.di) unterschriebenen Notdienstvereinbarung, Besetzungen

vereinbart, die der Situation Rechnung tragen, Besetzungen, die dafür Sorge tragen, dass zum Einen der Zweck der Notdienstvereinbarung erfüllt ist und zum Anderen das verfassungsrechtlich

geschützte Streikrecht der Beschäftigten weitestgehend gewahrt ist.

 

Soweit im Pflegedienst durchgeführte Streikmaßnahmen dazu führen werden, dass in einzelnen Stationen / Bereichen die o.a. Besetzungen voraussichtlich nicht aufrechterhalten werden kann, ist

in der Notdienstvereinbarung geregelt, dass mit einer Mindestankündigunsfrist von 3 Werktagen die Gewerkschaft ver.di der Arbeitgeberin mitteilen kann, dass an den Streiktagen, unter Nennung

des Umfanges Auswirkungen auf Bettenkapazitäten entstehen können.  

Mit einer Mindestankündigungsfrist von 6 Werktagen kann die Gewerkschaft ver.di der Arbeitgeberin mitteilen, dass an den Streiktagen kein Personal zur Verfügung steht, um eine Station / einen

Bereich aufrechtzuerhalten.

 

Davon ausgenommen sind:

- Intensivstationen an beiden Standorten

- Zentrale Aufnahme in Alzenau

- Zentrale Notaufnahme in Aschaffenburg

- Kreißsaal in Aschaffenburg

- Neomaternale Einheit

- Päd 4/6/NeoKITS (Kinderintensiv)

- PAD Aufnahme

Diese Bereiche werden nicht bestreikt.

 

Abschließend, mit Blick auf die Rekordinflation von derzeit 8,7% die Forderungen.

 

Wir fordern vom Bund und den Kommunen (VKA):

  • Steigerung der monatlichen Tabellenentgelte um 10,5 Prozent,

mindestens jedoch um 500 Euro im Monat

  • Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen sollen 200 Euro mehr

im Monat erhalten

  • Laufzeit: zwölf Monate
  • unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreicher Ausbildung

 

Die dritte Verhandlungsrunde findet vom 27. bis 29. März 2023 in Potsdam statt.