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Weitere Ausbrüche der Geflügelpest im Landkreis Würzburg

Neuer Sperrbezirk um Sommerhausen

SOMMERHAUSEN - Das Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg teilt mit, dass in der Gemeinde Sommerhausen am 15.03.2021 ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest in einem Tierbestand sich bestätigt hat. Dies ist bereits der dritte bestätigte Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Würzburg; zwei Bestände in Tauberrettersheim sind ebenfalls betroffen.

 

Zur Eingrenzung der anzeigepflichtigen Tierseuche musste ein Sperr- und Beobachtungsgebiet festgelegt werden, wobei die festgelegten Restriktionsgebiete auch in das Gebiet des Landkreises Kitzingen und ins Gebiet der Stadt Würzburg hineinreichen. Das Sperrgebiet im Landkreis Würzburg umfasst nachfolgende Ortschaften/Ortssteile: Eibelstadt, Erlach bei Sommerhausen, Winterhausen, Sommerhausen, Goßmannsdorf a. Main, Lindelbach.

 

Das Beobachtungsgebiet umfasst die Ortschaften/Ortsteile: Frickenhausen a. Main, Markgrafenhöfe, Gaukönigshofen, Acholdshausen, Wolkshausen, Eichelsee bei Gaukönigshofen, Gerbrunn, Gieshügel, Geroldshausen (bei Würzburg), Giebelstadt, Essfeld, Klingholz, Weidenmühle bei Giebelstadt, Ingolstadt, Ochsenfurt, Bärental (bei Ochsenfurt), Blunzenmühle, Darstadt, Fuchsenmühle (bei Ochsenfurt), Kaltenhof bei Ochsenfurt, Sankt Wolfgang bei Ochsenfurt, Scheckenmühle in Darstadt, Rothmühle (bei Goßmannsdorf a. Main), Tückelmühle, Mönchsmühle, Oelmühle (bei Tückelhausen), Hohestadt, Kleinochsenfurt, Zeubelried, Randersacker, Keesburg, Teufelskeller, Reichenberg, Chaussee-Wirtshaus, Lindflur, Uengershausen, Albertshausen, Fuchsstadt, Rottendorf, Marienkapelle bei Rottendorf, Wöllriederhof, Theilheim bei Randersacker.

 

Informationen zu den betroffenen Ortsteilen und Restriktionsgebieten im Landkreis Würzburg und den geltenden Anordnungen in der Allgemeinverfügung sind auf der Homepage des Landratsamtes Würzburg unter www.landkreis-wuerzburg.de/Amtsblatt und unter www.landkreis-wuerzburg.de/Veterinärwesen zu entnehmen.

 

 

Stallpflicht für alle Arten von Geflügel

 

Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln - unabhängig von der Größe des Bestandes – ist verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (Veterinäramt) unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen.

 

Die seit dem ersten Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Würzburg verfügte Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Würzburg bleibt auf Grund der sehr hohen Bedrohungslage durch diese Tierseuche weiterhin bestehen und es wurde jetzt vor Kurzem sogar in weiten Teilen Bayerns die Aufstallung des Geflügels angeordnet.

 

Wir appellieren an die Halter von Geflügel, die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags dieser anzeigepflichtigen Krankheit in die Geflügelbestände und im Umgang mit Vögel die einschlägigen Hygienemaßnahmen zu beachten. Nähere Hinweise und Informationen dazu finden Sie unter www.landkreis-wuerzburg.de/Veterinärwesen und www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm

 

Totes Geflügel unbedingt beim Veterinäramt melden

Es ist unbedingt erforderlich, vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und tote Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel, Rabenvögel) beim zuständigen Veterinäramt unter Telefon 0931 8003-5507 oder E-Mail: verbraucherschutz@Lra-wue.bayern.de oder bei der Gemeindeverwaltung unverzüglich zu melden. Wer tote Wildvögel findet, sollte sie auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen! Auch in einem solchen Fall ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde oder Gemeindeverwaltung umgehend zu kontaktieren.