LANDKREIS KITZINGEN -In der Gemeinde Sommerhausen im Landkreis Würzburg ist in einem Geflügelbestand ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut konnte das Virus vom Typ H5N8 am 15.März 2021 nachweisen.
Dies hat nun direkte Auswirkungen für die betroffenen Geflügelhalter. Sie dürfen ab sofort insbesondere lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte weder in und noch aus dem Beobachtungsgebiet verbringen. Ebenso müssen die Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet die aktuelle Anzahl der gehaltenen Tiere dem Veterinäramt des Landratsamtes Kitzingen melden. Die bereits bekannten Tierhalter werden diesbezüglich direkt vom Landratsamt Kitzingen angeschrieben. Tierhalter, die bisher nicht in Erscheinung getreten sind, müssen sich umgehend im Veterinäramt melden.
Das Beobachtungsgebiet umfasst folgende Städte und Gemeinden bzw. Teile einer Stadt oder Gemeinde:
Innerhalb der VG Kitzingen die Gemeinden:
- Biebelried,
- Kaltensondheim,
- Westheim,
- Buchbrunn,
- Sulzfeld a. Main
Innerhalb der Stadt Dettelbach nur die Ortsteile
- Dettelbach-Bahnhof,
- Neuhof und
- Mainfrankenpark
Große Kreisstadt Kitzingen mit der
- großen Kreisstadt und den Ortsteilen
- Etwashausen (hier nur westlich der Mainbernheimer Straße und Schwarzacherstraße bis Höhe Heinrich-Fehrer-Straße, sowie Marktbreiter Straße),
- Eherieder Mühle,
- Hohenfeld und Repperndorf Stadt
- Marktbreit mit Gnodstadt
Innerhalb der VG Marktbreit:
- Stadt Marktsteft,
- Michelfeld,
- Markt Obernbreit (nur Gebiet Sonnenhang und Winterseitenweg westlich des Diska-Marktes),
- Segnitz
Wegen zahlreicher Ausbrüche in Geflügelhaltungen und auch vermehrter Funde von erkrankten Wildvögeln in Bayern, hat das Landratsamt Kitzingen für das gesamte Landkreisgebiet bereits seit 11.03.2021 eine Stallpflicht für Geflügel, sowie erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. Eine Karte des Beobachtungsgebietes und alle Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite des Landratsamts veröffentlicht.