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Weitere Öffnungsschritte im Landkreis Würzburg ab Montag, 10. Mai

Öffnungen für Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport

LANDKREIS WÜRZBURG - Nach den vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenzen (http://corona.rki.de) liegen die Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 je 100 000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage (7-Tage-Inzidenz) im Landkreis Würzburg bereits seit dem 26.04.2021 unter dem Schwellenwert von 100. Im Monat Mai dieses Jahres ergibt sich für den Landkreis Würzburg folgende Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz:

1. Mai 74,6

2. Mai 67,2

3. Mai 65,9

4. Mai 59,1

5. Mai 62,2

6. Mai 59,8

7. Mai 65,9

8. Mai 65,9

 

Dies lässt laut der aktuellen Fassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Öffnungsschritte für die Außengastronomie, für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zu. Als frühestmöglicher Zeitpunkt, ab dem diese Öffnungsschritte erfolgen können, wurde seitens der Staatsregierung der Montag, 10. Mai 2021 genannt.

 

Die Neuinfektionen im Landkreis Würzburg basieren zwar überwiegend auf einem diffusen Infektionsgeschehen, jedoch ist nicht zu erwarten, dass die Anzahl der Neuinfektionen in den kommenden Tagen signifikant ansteigen wird. Vielmehr ist von einer weiteren Verstetigung der Lage auszugehen. So zeigt sich in der Gesamtschau, dass sich das Niveau im Landkreis Würzburg stabil eingependelt hat.

 

Das Landratsamt Würzburg hat als zuständige Kreisverwaltungsbehörde die Erteilung eines Einvernehmens für die oben genannten Öffnungsschritte beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beantragt. Das Einvernehmen erfolgte am 8. Mai 2021.

 

„Ich freue mich über das Einvernehmen von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu unserer Allgemeinverfügung. Die Menschen im Landkreis Würzburg verdienen es, mit den entsprechenden Konzepten und unter Einhaltung der Corona-Regeln endlich wieder Kultur zu genießen, Sport zu treiben oder bei gutem Essen und kühlen Getränken im Biergarten zusammen zu kommen. An dieser Stelle möchte ich mich herzlich für die bisherige Disziplin jeder Bürgerin und jedes Bürgers bedanken, denn nur, wenn wir alle auch weiterhin zusammenhalten, können wir die Pandemie erfolgreich bekämpfen“, betont Landrat Thomas Eberth und freut sich auf die Öffnungsschritte.

 

Ab Montag, 10. Mai gelten folgende Öffnungsschritte:

Gastronomie

Die Öffnung von Gastronomiebetrieben im Außenbereich in der Zeit zwischen 5 und 22 Uhr für Besucher mit vorheriger Terminbuchung samt Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wird zugelassen. Personen aus mehreren Hausständen dürfen unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen nur gemeinsam an einem Tisch sitzen, wenn ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis vorhanden ist. Zudem muss das von den Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege herausgegebene Rahmenkonzept für den Bereich Gastronomie eingehalten werden.

 

Theater, Konzert- oder Opernhäuser sowie Kinos

Die Öffnung wird für Besucherinnen und Besucher mit einem negativen Testnachweis (ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test) zugelassen. Eine Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung muss ebenfalls erfolgen. Zudem müssen das von den Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege herausgegebene Rahmenkonzept für den Bereich Theater, Konzert- oder Opernhäuser sowie das von den Bayerischen Staatsministerien für Digitales und für Gesundheit und Pflege herausgegebene Rahmenkonzept für Kinos eingehalten werden.

 

Sport

 

Zugelassen wird kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen (ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test). Eine Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung muss ebenfalls erfolgen. Zudem muss das von den Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege herausgegebene Rahmenkonzept für den Bereich Sport eingehalten werden. Für Sportvereine hat der Bayer. Landessportverband am 7. Mai 2021 auf seiner Website Handlungsempfehlungen und Muster-Hygiene-Konzepte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes veröffentlicht.

 

Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht auch in den oben genannten Bereichen. Zudem gilt für diese Personen, dass die Kontaktbeschränkung und die Regelungen zur Sportausübung und praktischen Sportausbildung mit einem nur begrenzten Personenkreis für diese nicht gilt. Näheres dazu finden Sie auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus.

 

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: www.landkreis-wuerzburg.de/Amtsblatt