LANDKREIS SCHWEINFURT -Weiterhin gilt nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) für die Kindertageseinrichtungen (und Schulen) eine wöchentliche Einstufung in einen 7-Tages-Inzidenzbereich. Da die Osterferien in Bayern die Zeit von Montag, 29. März, bis Samstag, 10. April 2021, umfassen, dürfte ein Schulbetrieb im genannten Zeitraum in der Regel nicht stattfinden.
Falls – abweichend zu den Osterferien – doch ein Schulbetrieb stattfinden sollte, so sind für die Zeit von Montag, 29. März 2021 bis zunächst einschließlich Sonntag, 4. April 2021, weiterhin die Regelungen für den Bereich zwischen 50 und 100 maßgeblich, da die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Schweinfurt aktuell (Wert laut RKI, Stand 26.03.21, 0:00 Uhr) bei 73,6 liegt. Auf die aktuelle Bekanntmachung des Landratsamts Schweinfurt wird verwiesen. Diese kann ab sofort hier nachgelesen werden. Die Regelungen für den Schulbetrieb sind dort ebenfalls nachzulesen.
Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen können weiterhin nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Es gilt zu beachten: Die genannten Regelungen der Inzidenzbereiche gelten für alle Einrichtungen, die ihren Standort im Landkreis Schweinfurt haben. Liegt die jeweilige Einrichtung etwa in der Stadt Schweinfurt, gelten die Regelungen je nach Inzidenzbereich in der Stadt Schweinfurt.
Zudem muss der Träger der jeweiligen Einrichtung weiterhin ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet haben.
Die genannte Bekanntmachung ist für die Zeit von Montag, 29. März, bis Sonntag, 4. April 2021, gültig. Die nächste Bekanntmachung durch das Landratsamt Schweinfurt erfolgt im Laufe der kommenden Woche