Soziale Netzwerke

  

Anzeige

Würzburger Frühjahrsvolksfest soll stattfinden

- Würzburg -

Das Frühjahrsvolksfest in Würzburg soll vom 26. März bis zum 10. April
2022 stattfinden. Damit wäre das Frühjahrsvolksfest wieder das erste
Volksfest im Jahreslauf der Schausteller in Bayern und auch nach dem
Volksfestverbot aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
das erste Volksfest nach der zweijährigen Corona-Pause. Die Stadt
Würzburg bedauert sehr, dass diese gute Nachricht für die
Schausteller und die vielen Volksfestfans von dem Kriegsausbruch in der
Ukraine überschattet wird. Gegebenenfalls wird durch eine angepasste
Planung und Umsetzung darauf reagiert.

„Wir wissen um die Verantwortung des Gesundheitsschutzes und freuen uns
über die deutlichen Signale heute aus München, dass wir in Würzburg
konkret weiterplanen können. Es ist für die Schausteller bei uns ein
wichtiges und richtiges Signal: Das Karussell wird sich endlich wieder
drehen!“, so Kommunalreferent Wolfgang Kleiner als erste Reaktion auf
die Nachricht nach dem Runden Tisch, dass man in Würzburg ein Volksfest
mit Schutzmaßnahmen weiterplanen könne. Die Stadt hatte sich nach seinen
Angaben auf mehrere Szenarien im Detail vorbereitet und mit dem
Schaustellersprecher und dem Festwirt abgesprochen: Die Bandbreite der
Planungen umfasste dabei ein reines Gastronomiezelt als „Frühjahrszauber“
bis hin zu einem vollständigen Volksfest der klassischer Variante. Auf
die Rahmenbedingungen, die nun in Bayern erwartet werden, sei man
bereits vorbereitet gewesen.

Uwe Zimmermann, Chef der Allgemeinen Bürgerdienste, geht ins Detail:
„Wir setzten die Detailvorbereitungen und Beauftragungen nun spät,
aber mit Hochdruck in Gang, um auf dem traditionellen Gelände der
Talavera ein vollständiges Frühjahrsvolksfest zu planen.“ Dabei sind die
in Würzburg beliebten Großfahrgeschäfte ebenso gemeint wie die kleineren
Angebote und Stände. Konkret gibt er an, dass die Schutzmaßnahmen
aktuell vorsehen, dass es eine Umzäunung und Zugangskontrollen an
mehreren Ein- und Ausgängen geben wird, weil von einer „3G-Pflicht“ auf
dem Gelände und im Festzelt auszugehen ist. Daneben werden Maßnahmen der
Besucherlenkung auf dem Gelände stattfinden ebenso wie die Kontrolle
einer Maskenpflicht, soweit das zu diesem Zeitpunkt aus München
vorgegeben wird. Soweit es eine Rücknahme oder Verschärfung von
Schutzmaßnahmen gäbe, könne man diese auch kurzfristig umsetzen. 
Auch das Festzelt wird geplant, jedoch nach den Vorgaben des
Hygienekonzeptes der Gastronomie. „Daher wird es eher eine Wirtshaus
Atmosphäre bei Unterhaltungsmusik und den bekannt guten
Gastronomieangeboten mit Volksfest-Spezialitäten und Bier geben“, so
Kleiner. Abschließend weist Wolfgang Kleiner darauf hin, dass man sich
über die erzielten Ergebnisse und konkreten Planungen nun auf Seiten
der Stadt und der Schausteller freuen darf, die rechtlich und
infektiologische Lage aber weiterhin tagesaktuell beobachtet werden
muss.