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Zahlreiche Anrufe wegen Auffrischungsimpfung

Landkreis Kitzingen  

Im Impfzentrum des Landkreises Kitzingen gehen aktuell sehr viele Anrufe wegen einer Corona-Auffrischungsimpfung ein. Grundsätzlich ist es so, dass diese „Drittimpfung“ erst nach sechs Monaten möglich ist, betroffen sind aktuell also die Personen, die in den Monaten Dezember bis Februar geimpft wurden.

 

In der Gesundheitsministerkonferenz Anfang August wurden die derzeit für Auffrischungsimpfungen in Betracht kommenden Personengruppen wie folgt konkretisiert:

insbesondere Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Bewohner in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression, Pflegebedürftige zu Hause und Personen ab 80 Jahren.

 

Wichtig ist: Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression, Pflegebedürftige zu Hause und ab 80-Jährige sollen nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. August vorrangig durch ihre behandelnden Ärzte eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Sollte dieser Weg über den Hausarzt oder andere behandelnden Ärzte in Einzelfällen nicht möglich sein, ist eine Auffrischungsimpfung auch im Impfzentrum möglich, frühestens voraussichtlich ab kommenden Mittwoch, 25. August. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage des Impfzentrums unter www.corona-impfung-kitzingen.de.

 

Aktuell stimmt das Bayerische Rote Kreuz als Betreiber des Impfzentrums das Vorgehen bzgl. der Drittimpfung in den Senioreneinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen mit dem koordinierenden Arzt und dem Landratsamt ab.