Der FC Würzburger Kickers hat beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) Einspruch gegen die Wertung des Toto-Pokal-Viertelfinalspiels beim FC Schweinfurt 05 eingelegt. Die Würzburger begründen ihr Einspruchsschreiben damit, dass der FC Schweinfurt 05 nicht die in der Spielordnung festgelegte erforderliche Anzahl von vier Spielern, die am 1. Juli 2018 das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (U23-Spieler), im Kader hatte.
Das Sportgericht Bayern des BFV unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern (Augsburg) hat umgehend nach Eingang der Anzeige die Ermittlungen aufgenommen, ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet und in diesem Zuge den FC 05 bereits zur Stellungnahme aufgefordert.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden weder der BFV noch sein eigenständiges Sportgericht aktuell weitere öffentliche Aussagen hinsichtlich möglicher Auswirkungen treffen. Gleiches gilt für den FC 05.
"Das Viertelfinale ist bereits für die Zeit ab dem 3. Oktober 2018 terminiert, von daher sind wir unter Berücksichtigung aller Fristen stark an einem schnellen Verfahren interessiert", sagt der Sportgerichtsvorsitzender Dr. Christoph Kern.