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Spielgruppentagung

Fußball Frauen

Karsbach   Im Sportheim des FC Germania Karsbach begrüßte die Vorsitzende des Bezirks-Frauen- und Mädchen-Ausschuss (BFMA) Yvonne Sößer den Vizepräsidenten des Bayerischen Fußballverbands BFV) und Bezirksvorsitzenden Jürgen Pfau, den Bezirks-Schiedsrichterobmann Michael Walter, den Beisitzer des Bezirks-Sportgerichtes Oskar Biegner sowie ihr Vorstandsteam Angelina Göbel, Ruth Müller und Andreas Rückert. In seinem Grußwort berichtete Jürgen Pfau von Themen aus dem Verbandsbereich.

Yvonne Hemmerich, die in ihrem Heimatverein – SpVgg Adelsberg seit knapp 20 Jahren Abteilungsleiterin für Frauen und Mädchen, Trainerin, Beiratsmitglied sowie aktive Spielerin ist, stellte sich als neue Vereinsberaterin vor. „Ich sehe mich in meiner Vereinsberaterrolle nicht als Funktionärin, sondern als eine von der Basis, bzw. als Schnittstelle zum Verband, die, bei größeren Problemen „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben kann“, erklärte die 45jährige. Sie und Ihre 9 Kolleginnen kommen fast alle von der Basis und kennen sich gut im Vereinsleben. Sie wollen die Vereine im Bezirk und somit auch ihre Ehrenamtlichen einen Überblick über zahlreiche BFV-Angebote/-Schulungen verschaffen und auf individuellen Anforderungen eingehen. „Falls Ihr im Verein ein Anliegen habt oder Ihr auf der BFV Homepage nicht den richtigen Ansprechpartner für euer Anliegen findet, dürft Ihr mich gerne kontaktieren“, verspricht Hemmerich.

Vorgestellt wurde in Tagung auch Änderungen im den § 33 der Spielordnung und § 77 der Rechts- und Verfahrensordnung.

Die Beantragung einer Spielberechtigung setzt mindestens die Mitgliedschaft im antragstellenden Verein (Erstverein) voraus. Der Verein ist für die Richtigkeit der Eintragungen im SpielPlus BFV, die auf seinen Angaben beruhen, verantwortlich. Zudem ist der Verein dafür verantwortlich, dass nur Spieler eingesetzt werden, die spiel- und einsatzberechtigt sind

Der Verein ist verpflichtet, unverzüglich nach Erteilung der Spielberechtigung, spätestens aber bis zum jeweiligen Spielbeginn, ein Spielerfoto für seine Spieler in die Spielberechtigungsliste im SpielPlus BFV hochzuladen, die er in diesem Spiel einsetzen möchte.

Die Spielberechtigung ist durch die ordnungsgemäße Spielberechtigungsliste im SpielPlus BFV (Elektronischer Spielbericht), mit dem hochgeladenen Spieler-Foto mit Schulterbereich, das den Spieler eindeutig identifiziert, nachzuweisen

Nicht mehr möglich:

➢ Hochladen des Fotos bis 15 Minuten nach dem Spiel

➢ Nachreichen an das Sportgericht innerhalb von drei Tagen

Setzt ein Verein einen Spieler mit einem für das Spiel gültigen Spielrecht ein, dessen Spielberechtigung kein Lichtbild enthält, wird er mit einer Geldstrafe nicht unter 200,00 Euro, bei Juniorenmannschaften auf Kreisebene, sowie Juniorinnenmannschaften auf Bezirksebene nicht unter 75 Euro bestraft. Das Spiel wird nach seinem Ausgang gewertet.

Im ersten Wiederholungsfall verdoppelt sich die Mindeststrafe. Ein Wiederholungsfall liegt vor, wenn in der gleichen Mannschaft erneut ein Spieler ohne Lichtbild in einem Spiel oder Turnier eingesetzt wird.

Bei allen weiteren Wiederholungsfällen verdoppelt sich jeweils die Mindeststrafe erneut. Setzt ein Verein in einer Mannschaft mindestens in drei Meisterschaftsspielen Spieler ohne Lichtbild ein, wird diese Mannschaft für das dritte Spiel und für jedes weitere Meisterschaftsspiel, in dem ein Spieler ohne Lichtbild eingesetzt wird, zusätzlich mit Punktabzug bestraft.

Diese Regelung gilt nur für das laufende Spieljahr.

Wenig zu bemängeln hatte der Beisitzer des Bezirks-Sportgerichtes Oskar Biegner in seinem Bericht, im störten nur die 11 Fälle des Nichtantretens.

Im Spieljahr 23/24 nehmen 54 Mannschaften am Spielbetrieb teil, dass sind 4 weniger als in der Saison 22/23.

Folgende Mannschaften treten als Spielgemeinschaften auf:

Bezirksliga 1 SV Großwallstadt/Elsava Elsenfeld

Bezirksliga 2 SpVgg Adelsberg/FC Karsbach II

SV Albertshausen/TSV Nüdlingen

FSV Schönderling/DJK Schondra/FC Thulba

Kreisliga 1 FSV Feldkahl/TSV Keilberg II

SV Großwallstadt II/Elsava Elsenfeld II/SV Leidersbach

Kreisliga 2 SV Kürnach/SV Heidingsfeld

TV 73 Würzburg/SB DJK Würzburg II

FSV Zellingen/SV Veitshöchheim II

Kreisliga 3 FC Hendungen/TSV Nordheim/Rhön/FC Ober-Mittelstreu

SV Langendorf/FC Fuchsstadt/FC Westheim/FC Hammelburg

FV Rannungen/Pfändhausen/Holzhausen/WMP Lauertal

Spielgemeinschaften haben kein Aufstiegsrecht in die Bezirksoberliga. Es sei denn, sie lösen sich auf, dann kann der federführende Verein aufsteigen. Ebenfalls dürfen diese nicht am Pokal-Wettbewerb auf Verbandsebene teilnehmen.

Ehrungen

Kreispokalsieger Aschaffenburg: FC Bayern Alzenau

Kreispokalsieger Würzburg: TSV Grombühl

Kreispokalsieger Rhön: FC Einigkeit Rottershausen

Kreispokalsieger Schweinfurt: DJK SV Rieden

Bezirkspokalsieger: Kickers Aschaffenburg

Meister

Bezirksoberliga FC Würzburger Kickers II

Bezirksliga 1 TSV Frickenhausen

Bezirksliga 2 TG 48 Schweinfurt

Kreisliga 1 FC Bayern Alzenau

Kreisliga 2 TSV Grombühl

Kreisliga 3 SV Gemeinfeld

Kreisliga 4 DJK SV Rieden

Fotos: Siggi