Karsbach Im Sportheim des FC Germania Karsbach begrüßte die Vorsitzende des Bezirks-Frauen- und Mädchen-Ausschuss (BFMA) Yvonne Sößer den Vizepräsidenten des Bayerischen Fußballverbands BFV) und Bezirksvorsitzenden Jürgen Pfau, den Bezirks-Schiedsrichterobmann Michael Walter, den Beisitzer des Bezirks-Sportgerichtes Oskar Biegner sowie ihr Vorstandsteam Angelina Göbel, Ruth Müller und Andreas Rückert. In seinem Grußwort berichtete Jürgen Pfau von Themen aus dem Verbandsbereich.
Yvonne Hemmerich, die in ihrem Heimatverein – SpVgg Adelsberg seit knapp 20 Jahren Abteilungsleiterin für Frauen und Mädchen, Trainerin, Beiratsmitglied sowie aktive Spielerin ist, stellte sich als neue Vereinsberaterin vor. „Ich sehe mich in meiner Vereinsberaterrolle nicht als Funktionärin, sondern als eine von der Basis, bzw. als Schnittstelle zum Verband, die, bei größeren Problemen „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben kann“, erklärte die 45jährige. Sie und Ihre 9 Kolleginnen kommen fast alle von der Basis und kennen sich gut im Vereinsleben. Sie wollen die Vereine im Bezirk und somit auch ihre Ehrenamtlichen einen Überblick über zahlreiche BFV-Angebote/-Schulungen verschaffen und auf individuellen Anforderungen eingehen. „Falls Ihr im Verein ein Anliegen habt oder Ihr auf der BFV Homepage nicht den richtigen Ansprechpartner für euer Anliegen findet, dürft Ihr mich gerne kontaktieren“, verspricht Hemmerich.
Vorgestellt wurde in Tagung auch Änderungen im den § 33 der Spielordnung und § 77 der Rechts- und Verfahrensordnung.
Die Beantragung einer Spielberechtigung setzt mindestens die Mitgliedschaft im antragstellenden Verein (Erstverein) voraus. Der Verein ist für die Richtigkeit der Eintragungen im SpielPlus BFV, die auf seinen Angaben beruhen, verantwortlich. Zudem ist der Verein dafür verantwortlich, dass nur Spieler eingesetzt werden, die spiel- und einsatzberechtigt sind
Der Verein ist verpflichtet, unverzüglich nach Erteilung der Spielberechtigung, spätestens aber bis zum jeweiligen Spielbeginn, ein Spielerfoto für seine Spieler in die Spielberechtigungsliste im SpielPlus BFV hochzuladen, die er in diesem Spiel einsetzen möchte.
Die Spielberechtigung ist durch die ordnungsgemäße Spielberechtigungsliste im SpielPlus BFV (Elektronischer Spielbericht), mit dem hochgeladenen Spieler-Foto mit Schulterbereich, das den Spieler eindeutig identifiziert, nachzuweisen
Nicht mehr möglich:
➢ Hochladen des Fotos bis 15 Minuten nach dem Spiel
➢ Nachreichen an das Sportgericht innerhalb von drei Tagen
Setzt ein Verein einen Spieler mit einem für das Spiel gültigen Spielrecht ein, dessen Spielberechtigung kein Lichtbild enthält, wird er mit einer Geldstrafe nicht unter 200,00 Euro, bei Juniorenmannschaften auf Kreisebene, sowie Juniorinnenmannschaften auf Bezirksebene nicht unter 75 Euro bestraft. Das Spiel wird nach seinem Ausgang gewertet.
Im ersten Wiederholungsfall verdoppelt sich die Mindeststrafe. Ein Wiederholungsfall liegt vor, wenn in der gleichen Mannschaft erneut ein Spieler ohne Lichtbild in einem Spiel oder Turnier eingesetzt wird.
Bei allen weiteren Wiederholungsfällen verdoppelt sich jeweils die Mindeststrafe erneut. Setzt ein Verein in einer Mannschaft mindestens in drei Meisterschaftsspielen Spieler ohne Lichtbild ein, wird diese Mannschaft für das dritte Spiel und für jedes weitere Meisterschaftsspiel, in dem ein Spieler ohne Lichtbild eingesetzt wird, zusätzlich mit Punktabzug bestraft.
Diese Regelung gilt nur für das laufende Spieljahr.
Wenig zu bemängeln hatte der Beisitzer des Bezirks-Sportgerichtes Oskar Biegner in seinem Bericht, im störten nur die 11 Fälle des Nichtantretens.
Im Spieljahr 23/24 nehmen 54 Mannschaften am Spielbetrieb teil, dass sind 4 weniger als in der Saison 22/23.
Folgende Mannschaften treten als Spielgemeinschaften auf:
Bezirksliga 1 SV Großwallstadt/Elsava Elsenfeld
Bezirksliga 2 SpVgg Adelsberg/FC Karsbach II
SV Albertshausen/TSV Nüdlingen
FSV Schönderling/DJK Schondra/FC Thulba
Kreisliga 1 FSV Feldkahl/TSV Keilberg II
SV Großwallstadt II/Elsava Elsenfeld II/SV Leidersbach
Kreisliga 2 SV Kürnach/SV Heidingsfeld
TV 73 Würzburg/SB DJK Würzburg II
FSV Zellingen/SV Veitshöchheim II
Kreisliga 3 FC Hendungen/TSV Nordheim/Rhön/FC Ober-Mittelstreu
SV Langendorf/FC Fuchsstadt/FC Westheim/FC Hammelburg
FV Rannungen/Pfändhausen/Holzhausen/WMP Lauertal
Spielgemeinschaften haben kein Aufstiegsrecht in die Bezirksoberliga. Es sei denn, sie lösen sich auf, dann kann der federführende Verein aufsteigen. Ebenfalls dürfen diese nicht am Pokal-Wettbewerb auf Verbandsebene teilnehmen.
Ehrungen
Kreispokalsieger Aschaffenburg: FC Bayern Alzenau
Kreispokalsieger Würzburg: TSV Grombühl
Kreispokalsieger Rhön: FC Einigkeit Rottershausen
Kreispokalsieger Schweinfurt: DJK SV Rieden
Bezirkspokalsieger: Kickers Aschaffenburg
Meister
Bezirksoberliga FC Würzburger Kickers II
Bezirksliga 1 TSV Frickenhausen
Bezirksliga 2 TG 48 Schweinfurt
Kreisliga 1 FC Bayern Alzenau
Kreisliga 2 TSV Grombühl
Kreisliga 3 SV Gemeinfeld
Kreisliga 4 DJK SV Rieden